Der langjährige Rechtsstreit um das umstrittene Trianel Kohlekraftwerk Lünen geht nun offenbar doch noch weiter. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt der Beschwerde des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW vom 16. Juni 2016 stattgegeben.
Mit dieser jüngsten Entscheidung folgt das Bundesverwaltungsgericht der BUND-Argumentation, wonach das OVG-Urteil im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht. Das gab der BUND nun per Pressemeldung bekannt.
Das Kohlekraftwerk an der Stadtgrenze zwischen Lünen (Kreis Unna) und Waltrop (Kreis Recklinghausen) läuft seit Jahren mit mäßiger Auslastung. Immer wieder ist zu beobachten wie es in Talzeiten sogar abgeschaltet wird. Im Jahre 2015 lag es sogar monatelang wegen Reparatur- und Wartungsmaßnahmen still, was zu einer zusätzlich verhagelten Geschäftsbilanz führte.