DFB-Sportgericht: Bundesligaspiel zwischen 1899 Hoffenheim und Bayer 04 Leverkusen muss nicht wiederholt werden



Am heutigen Montagmittag fällte das DFB-Sportgericht sein mit Spannung erwartetes Urteil in Sachen des sogenannten ‚Phantomtores‘ von Stefan Kießling vom vorletzten Freitag: Das Spiel bleibt so in der Wertung, das Spiel wird nicht wiederholt werden!

Damit folgte die DFB-Sportgerichtsbarkeit den Einschätzungen der FIFA, die sich für eine Tatsachenentscheidung stark gemacht hat. Zu kurz kommt mit diesem Urteil aus meiner Sicht das ‚Fair Play‘! Nicht nur das diese krasse Fehlentscheidung des Unparteiischengespanns somit zementiert wird, es entsteht auch eine Ungleichbehandlung im Vergleich zum ersten Phantomtor der Bundesligageschichte aus dem Jahre 1994 von Thomas Helmer, welches damals durch ein Wiederholungsspiel zwischen Bayern München und dem 1.FC Nürnberg aus der Tabellenberechnung getilgt wurde.

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