Linnemann-Listen können Therapien verhindern

Wenn der Staat sich anschickt, sich die Psyche des Menschen gläsern zu wünschen. (Symboldbild: Sebastian Bartoschek/ Midjourney)

Die Debatte um ein Register für psychisch Kranke geht weiter. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) hatte die Idee dieser Linnemann-Listen deutlich kritisiert. Die Fachgesellschaft warnt: Eine solche Erfassung könne nicht nur nutzlos sein, sondern sogar Behandlungen verhindern.

Statt Überwachung brauche es bessere Therapien. Gerade für Menschen mit Psychosen oder Suchterkrankungen sei eine frühe und intensive Behandlung entscheidend. Ein Register aber könnte Betroffene abschrecken – aus Angst vor Stigmatisierung.

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Deutsche Listen zur Erfassung psychischer Kranker – what could possibly go wrong?

Wenn der Staat sich anschickt, sich die Psyche des Menschen gläsern zu wünschen. (Symboildbild: Sebastian Bartoschek/ Midjourney)

Ein Register für psychisch kranke Gewalttäter? CDU-General Linnemann erklärte im Deutschlandfunk, dass es zwar Register für Rechtsextremisten und Islamisten gebe, nicht aber für psychisch kranke Gewalttäter. Zur Erkenntnis, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen so in der öffentlichen Wahrnehmung als potenzielle Straftäter stigmatisiert werden, gelangt man in der Merz-CDU nicht.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) kritisierte den Vorschlag Linnemanns deutlich. Die DGPPN, die als größte psychiatrische Fachgesellschaft in Deutschland über 10.000 Mitglieder aus Wissenschaft, Therapie und ärztlicher Praxis vereint, betonte in einer Stellungnahme, dass psychische Erkrankungen kein besonderes Sicherheitsrisiko darstellen. Ein zentrales Register für psychisch Kranke sei daher nicht nur sinnlos, sondern fördere auch die Diskriminierung und Isolation von Betroffenen.

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Stellungnahme zum bayerischen PsychKHG

Kliniken sind keine Gefängnisse

Foto: Jar [o], Flickr.com CCBY2.0

Hier diskutierten Sebastian Bartoschek und Robert von Cube über den bayerischen Gesetzentwurf für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Mittlerweile haben auch die DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde) und die Bundesdirektorenkonferenz zu dem Entwurf Stellung genommen. Und die Kollegen lassen kein gutes Haar an dem Machwerk, das sie Paragraph für Paragraph auseinander nehmen. Vieles bestätigt, was wir auch gesagt haben und einige interessante weitere Gesichtspunkte kommen hinzu. Hier der Link (via den Kollegen von Psychiatrie-to-go): https://psychiatrietogo.files.wordpress.com/2018/04/180312_entwurf-baypsychkhg-vergleich.docx