Ein Thema lässt mich heute den ganzen Tag schon irgendwie nicht mehr los. Der Gedanke daran ist grundsätzlich gar nicht neu, doch ein scheinbar ‚harmloser‘ Beitrag in der Lokalzeitung, hat das Thema bei mir mal wieder frisch ins Gedächtnis gebracht: Da steigt bzw. stieg die Entlohnung für den örtlichen Stadtrat, bei mir hier vor der Haustür, im vergleichsweise beschaulichen Ruhrgebietsstädtchen Waltrop, aufgrund einer Verfügung des NRW-Innenministeriums, zum 1. Januar 2016 entsprechend nun um 10% an. Eigentlich nur eine Randnotiz.
Die Belastung für den Steuerzahler beläuft sich, lt. Lokalzeitung auf zukünftig stolze 267.365 Euro/Jahr. Verglichen mit anderen Ruhrgebietsstädten ist das sicherlich nicht besonders viel, aber doch immerhin. Die Fraktionsvorsitzenden der beiden ‚großen Parteien‘ erhalten hier am Ort demnach zukünftig Aufwandsentschädigungen von jeweils 1160,80 Euro, einfache Ratsmitglieder von 290,20 Euro pro Monat. OK, auch diese Infos nimmt man als Bürger ja schon seit Jahren immer wieder so ähnlich hin.
Nun geht es mir hier und heute mit diesem Beitrag auch gar nicht darum grundsätzlich zu hinterfragen ob das denn nun eine angemessene Entschädigung für die Betroffenen ist, ob eine 10%ige Anhebung in Zeiten knapper Kassen nicht unverhältnismäßig ist o.ä.. Die Frage die sich mir aktuell dazu stellt ist eine viel weiterreichende: Sollte sich eine inzwischen völlig überschuldete Stadt diesen doch erheblichen Kostenpunkt so überhaupt noch ‚gönnen‘, sind die knapp 40 lokalen ‚Volksvertreter‘ auf der hiesigen Bühne der Lokalpolitik in diesen Zeiten so überhaupt noch sinnvoll?