Am gestrigen Mittwoch, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass Organismen, die durch Mutagenese entstanden sind, unter die GVO-Regulierung fallen und somit denselben Zulassungsvorraussetzungen unterliegen, wie bisherige gentechnische Methoden.
Mutagenese. So lautet der Fachbegriff für die Veränderung von Erbgut, ohne dass man Artfremde DNA von außen einbringt. Das bekannteste Werkzeug zur Mutagenese ist ohne