Es gibt keine Pflicht zur Unschuldsvermutung

Hubert Aiwanger Foto (Ausschnitt): Superbass Lizenz: CC BY-SA 4.0

Die Unschuldsvermutung ist in jüngerer Zeit in aller Munde, etwa bezüglich Till Lindemann oder jüngst gegenüber Herrn Aiwanger. Allenthalben wird darauf verwiesen, dass man gar nicht urteilen dürfe, bis die Schuld bewiesen ist, „in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung“, selbst eine Politikwissenschaftlerin im Deutschlandfunk zögerte, irgendetwas zu Aiwanger zu sagen, da es ja eine Pflicht zur Unschuldsvermutung gäbe.

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