Am 9.8.2018 wurde in Deutschland Kulturgeschichte geschrieben – und so gut wie niemand der Feuilleton-Leser dieses Landes hat es mitbekommen. Wie auch, wenn so gut wie jede Kulturseite dieses Landes die Meldung erst gar nicht brachte. Die fand man nämlich wahlweise unter „Netzwelt“, „Digitales“, „Panorama“ oder – besonders albern: „Deutschland und die Welt“. Wolfgang Walk mit Ausführungen zum Hakenkreuz-Beschluss und der Ignoranz vieler Medienkollegen.
Selbstzensur ad absurdum: Bei Wolfenstein 2 musste gar Hitlers sekundärer Männlichkeitsbeweis dran glauben
Ruhrbarone: Herr Walk, in einem aktuellem Artikel für gamespodcast.de kritisieren Sie den Umgang mit dem Hakenkreuz in deutschen Videospielen. Was stört Sie?
Wolfgang Walk (WW): Vor allem die Ungleichbehandlung mit allen anderen Kunst- und Medienformen. Bei denen wird völlig richtigerweise gesagt: Es kommt bei Hakenkreuzen auf den Zusammenhang an. §86 Absatz 3 StGB regelt das. Seit 2008 mittlerweile sind Games als Kulturgut vom Kulturrat offiziell anerkannt. Aber aus sehr albernen Gründen soll für Games diese Regelung nicht gelten. So wird das Game als Kunstform am Erwachsenwerden gehindert – und umgekehrt wirft man uns vor, nicht erwachsen zu werden. Dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig, wird nur von der für das Prüfungsverfahren zuständigen Obersten Landesjugendbehörde – wie ich finde: feige – so interpretiert, als müsste da erst mal der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts höchstpersönlich einen Passierschein ausstellen, was natürlich Quatsch ist.