Es war einmal mehr kein guter Tag für die Befürworter des Kraftwerks ‚Datteln 4‘. Am Donnerstag kassierte das Oberverwaltungsgericht in Münster auch den 2014 neu aufgestellten Bebauungsplan für das Kraftwerk ‚Datteln 4‘. Das bedeutete diesbezüglich, nach 2009, bereits die zweite krachende Niederlage für die Bauherren des riesigen Kohlekraftwerks, dessen gigantischer Kühlturm an der Stadtgrenze zwischen Datteln und Waltrop der Höhe des Kölner Doms entspricht.
Der mit Macht vorangetriebene Versuch den dort längst errichteten Meiler durch einen weiteren Bebauungsplan nachträglich doch noch irgendwie zu legitimieren, auch er ist damit misslungen.
Facebook sperrte einen Ruhrbarone-Leser, weil er einen Artikel der Ruhrbarone zum antisemitischen Anschlag in Halle teilte. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main bekam Facebook dafür jetzt auf den Deckel.
Es war die spektakulärste Sport-Nachricht des bisherigen Tages: „Im Skandal um manipulierte Daten aus dem Moskauer Kontrolllabor hat die Welt-Antidopingagentur (Wada) eine Vierjahressperre gegen Russland verhängt. Damit darf Russland als Nation unter anderem nicht an den beiden kommenden Olympischen Spielen in Tokio 2020 und Peking 2022 sowie an der Fußball-Weltmeisterschaft im selben Jahr in Katar teilnehmen.“
Klingt wild entschlossen und für die vielen unschuldigen Sportler in Russland, die davon in Mitleidenschaft gezogen würden, auch ziemlich hart. Doch wer sich ein wenig mit der Materie beschäftigt hat, die vielen Berichte über angebliches ‚Staatsdoping‘ verfolgt hat, der wird die Sperre sicherlich als grundsätzlich gerecht und völlig nachvollziehbar ansehen.
Nach dem Bericht der Prüfkommission seien von den Russen Tausende Daten gelöscht oder manipuliert worden. Zuletzt war die Rede davon, dass so mindestens 145 Sportler geschützt werden sollten. Das kann und darf der internationale Sport nicht durchgehen lassen, wenn er im Kampf gegen Doping auch nur ansatzweise glaubwürdig bleiben will.
Das Kraftwerk ‚Datteln 4‘ im Kreis Recklinghausen beschäftigt bekanntlich seit Jahren die Gerichte. Vor rund 10 Jahren wurde der Bau juristisch gestoppt, ihm die Baugenehmigung entzogen, da diese fehlerhaft war. Kritiker des Vorhabens freuten sich seinerzeit über die Einordnung des Kraftwerks als ‚Schwarzbau‘. Dann setzten Bemühungen ein, das Projekt politisch zu retten, den Meiler am Ende doch noch ans Netz zu bringen.
Bis zum heutigen Tage ist der Ausgang der Geschichte offen. Technisch (Probleme mit dem Kesselstahl), politisch (Zielabweichungsverfahren usw.) und auch juristisch (anhängige Verfahren). Stehen tut der Bau, dessen Kühlturm der Höhe des Kölner Domes entspricht, aber noch, er wird sogar weiter gebaut. Über eine Milliarde Euro hat der Bauherr inzwischen auf eigenes Risiko verbaut. In diesem Blog haben wir uns schon häufig damit beschäftigt und emotional diskutiert.
Wenn man dann aber einmal andere Urteile liest, so wie ich heute, dann kommen einem Zweifel an unserem Rechtssystem und an der Frage, ob Recht wirklich für alle gleich ist.
Wer, wie ich, derzeit um die Mitte Vierzig ist, für den dürften sowohl die ‚Bill Cosby Show‘ als auch die Sitcom ‚Roseanne‘ mit hoher Wahrscheinlichkeit bis in die Gegenwart hinein ebenfalls noch immer zu den schöneren Überbleibseln der eigenen TV-Vergangenheit aus der inzwischen längst verstrichenen Jugendzeit gehören.
Ich mochte beide Serien über die Jahre hinweg so sehr, dass sie, wie selbstverständlich, auch in meine private DVD-Sammlung mit eingegangen sind, so dass ich sie, wenn immer mich mal wieder etwas Nostalgie überkommt, hervorgekramt werden können, ich mir direkt ein paar Folgen mit den liebgewonnenen Charakteren frisch in Erinnerung bringen kann.
Die Hauptdarsteller, so unterschiedlich sie in ihrer jeweiligen sozialen Umgebung der Serienrollen auch gewesen sind, wurden durch ihre jeweiligen Rollen für Millionen zu liebgewonnenen ‚Freunden‘ und ‚Bekannten‘. Auch ich selber bin quasi mit den Kindern dieser klassischen US-Fernseh-Familien gemeinsam ein Stück weit zusammen erwachsen geworden.
Umso schmerzhafter ist es jetzt in diesen Tagen und Wochen für mich ganz persönlich miterleben zu müssen, wie sehr die beiden prominentesten Köpfe dahinter, Bill Cosby und Roseanne Barr, ihr eigenes Vermächtnis brutal mit Füßen treten, nach so vielen Jahren jetzt arg unsanft vom sprichwörtlichen Sockel ihres TV-Denkmals geholt werden.
Das DFB-Sportgericht hat heute den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung der 0:1-Niederlage am letzten Spieltag beim SV Darmstadt 98 abgelehnt. Begründet wurde die Entscheidung mit der Tatsachenentscheidung. Grundsätzlich so sicherlich keine große Überraschung. Doch war die sich dahinter verbergende Wut und der verzweifelte Protest der Veilchen im Kern durchaus berechtigt.
„Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen“, erklärte Hans Lorenz, der Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Auch konnten bei einer Überprüfung des nationalen und internationalen Marktes offenbar keine Auffälligkeiten bei Wetten auf besagte Begegnung festgestellt werden. Damit wurden zusätzlich die zwischenzeitlich aufgekommenen Manipulationsvorwürfe der Auer offiziell erst einmal ausgekontert.
Zur Erinnerung: Schiedsrichter Sören Storks und sein Team standen am Sonntag in Darmstadt extrem im Blickfeld, nachdem sie erst einen offensichtlich völlig regulären Treffer zur dann vermeintlich frühen 1:0-Führung der Gäste beim im Abstiegskampf entscheidenden Spiel nicht gaben (4.) und dann dem FC Erzgebirge auch noch zumindest einen recht deutlich erkennbaren Hand-Elfmeter versagten (31.).
Statt die Partie also womöglich sportlich erfolgreich zu beenden, verloren die Auer am Ende äußerst unverdient und belegten in der Tabelle der 2. Liga nur Rang 16, der sie in die dafür vorgesehene Abstiegs-Relegation schickte.
„Das Spiel ist aus Schiedsrichtersicht nicht gut gelaufen“, musste selbst Schiedsrichter-Boss Michael Fröhlich im Nachgang einräumen. Doch direkte Folgen hat die schwache Leistung für das Schiedsrichtergespanns damit nicht. Für Aue hingegen schon, muss das Team damit doch endgültig zu den beiden Relegationsspielen am Freitag und am kommenden Montag gegen den Karlsruher SC, den dritten der 3. Liga, antreten.
Bis zum Beginn des G20-Gipfels in Hamburg sind es noch immer zwei Tage. Doch die Polizei hat die Stadt jetzt schon in den Ausnahmezustand versetzt. Am Dienstagabend wurden erstmals Wasserwerfer gegen feiernde Menschen eingesetzt. Was sonst normal und allgemein akzeptiert ist, wird in Hamburg jetzt unterbunden.
Am Sonntag waren es noch fünf Tage, bis die Staats- und Regierungschefs der G20 in Hamburg ankommen sollten. Doch schon da setzte die Polizei auf Eskalation. Ein Protestcamp auf einer weit abgelegenen Halbinsel wurde gestürmt, um 11 Zelte zu beschlagnahmen. Ein Eingriff in die Versammlung, der zu diesem Zeitpunkt mindestens fragwürdig war, denn einen Gerichtsbeschluss, der Schlafzelte verbot, erlangte die Polizei erst am nächsten Morgen. Inzwischen haben die antikapitalistischen Camper ihre Zelte abgebrochen. Sie wollen sich nun Freiräume in der Stadt suchen. Dass die Polizei gegen “wild campende” Linke vorgehen wird, steht außer Frage.
Eine Debatte darüber, ob das Verhalten der Hamburger Polizei rechts- oder gar verfassungswidrig ist, ist ausgebrochen. Doch zielführend ist diese Diskussion nicht. Es lohnt sich mehr, einen Blick auf die Protestrealität in Deutschland und anderen Demokratien, zu werfen. Seit Jahren gehören Protestcamps zum üblichen Prozedere bei Gipfeln oder auch einfach so, um sich für einige Tage zu treffen und ein politisches Streitthema zu bearbeiten. Bei diesen Camps geht es nicht immer so zu, wie sich Polizeiführungen dies wünschen. Manche Aktion, die von Campteilnehmern ausgeht, ist schlichtweg illegal. Trotzdem steht es einer Demokratie gut zu Gesicht die politischen Zeltlager zu akzeptieren. Gegen Straftaten, kann die Polizei gezielt vorgehen. Dafür ist das Personal geschult und gut ausgestattet. Auch der Punkt, dass Schlafen kein politischer Akt sei, wie es die Hamburger Richter anführen, trifft schlichtweg so nicht zu. Die Diskussionen und der Austausch mit wildfremden Menschen beim gemeinsamen Campen sind sehr wohl ein hochpolitischer Akt. Außerdem stellen Camps, dies stellten zuletzt bayrische Richter anlässlich des G7-Gipfels 2015 fest, eine notwendige Infrastruktur zur Verfügung, die den Menschen ihre mehrtägigen Proteste erst ermöglicht. Nicht jeder kann sich ein Hotelzimmer leisten und Protest darf nicht vom Geldbeutel abhängen.
Welchen Schutz des Gesetzes genießen Journalistinnen und Journalisten, wenn sie ihre Arbeit machen? Wo hört das öffentliche Interesse auf und wo fangen Persönlichkeitsrechte an? Und ist es Verteidigung der eigenen Rechte, diese Menschen anzugreifen und umzuschubsen, am Kragen zu packen und zu beschimpfen? Das Amtsgericht Dortmund hat dazu heute ein Urteil gesprochen. Spoiler-Alarm: Ist es nicht.
Weitestgehend still war es zuletzt um das juristisch umstrittene E.ON-Steinkohlekraftwerk ‚Datteln 4‘ geworden, welches nach einem gerichtlichen Baustopp nun aktuell einen neuen Anlauf zur Inbetriebnahme nimmt. Auf Antrag von E.ON führt die Bezirksregierung Münster jetzt das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und nach dem Wasserhaushaltsgesetz durch.
Die dazugehörigen Antragsunterlagen, die zusammen je Ausfertigung stolze 91 Aktenordner füllen, liegen vom 14. April bis zum 13. Mai 2015 bei der Bezirksregierung in Münster und in neunzehn Städten der Region (darunter u.a. Datteln, Waltrop und Marl) öffentlich aus.
Ganz schön viel bedrucktes Papier, welches da auf Kraftwerksinteressierte und -kritiker wartet.
Für die Ruhrbarone habe ich das Ganze zum Anlass genommen mich mit E.ON-Projektkommunikatorin Franziska Krasnici noch einmal kurz über die aktuelle Situation und den Stand der Dinge auszutauschen. Ruhrbarone: Frau Krasnici, man hat ja schon länger nichts Aktuelles mehr vom Fortgang der Dinge in Sachen ‚Datteln 4‘ in der Öffentlichkeit gehört. Nun beginnt also bald die erneute Auslegung der Unterlagen. Wie stellt sich denn kurz zusammengefasst der aktuelle Sachstand bei E.ON in Sachen ‚Datteln 4‘ dar?
Das Revierderby hat viele andere spannende Fußballthemen in den letzten Tagen, zumindest hier im Ruhrgebiet, deutlich überlagert. Eines davon möchte ich aber heute hier bei uns im Blog zumindest noch einmal kurz aufgreifen, da es doch sehr viel Diskussionspotential und Emotionen in sich bergen dürfte. Da hat der FC Bayern München, nicht gerade für seine überkochende Stimmung im Stadion berühmt, und bei vielen Fußballfreunden sogar regelrecht für sein ‚Event‘-Publikum in der heimischen Arena verschrien, zuletzt einigen seiner Fans nämlich die Dauerkarte gekündigt, da sie nicht häufig genug bei dem Heimspielen des Clubs erschienen sind.
Das Alles wohlgemerkt vor dem Hintergrund ständig offiziell ausverkaufter Heimspiele. Und das hat den Betroffenen natürlich so überhaupt nicht geschmeckt.
Eine aktuelle Gerichtsentscheidung gab dem Club nun jedoch Recht.
Wer nicht mindestens 8 der 17 Bundesliga-Heimspiele der Bayern im Stadion verfolgt, der verliert in München seinen Platz im Stadion, sprich sein Anrecht eine Dauerkarte auch für die nächste Spielzeit zu erwerben. Einzelkarten sind jedoch nur sehr schwer zu bekommen. Das führt nun zu emotionalen Debatten!
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