Auf einem Herner Friedhof hinterließen Trottel ein Hakenkreuz. (Symbolfoto/ Quelle: Manele R./ Flickr/ cc by 2.0)
Vor einigen Tagen wies eine Userin der „Herne“-Gruppe auf Facebook darauf hin, dass sie auf dem Südfriedhof an der Wiescherstraße ein Hakenkreuz gemäht gefunden hatte. Er war mehrere Meter im Durchschnitt groß und an einer Freifläche der parkähnlichen Anlage zu finden gewesen. Dies führte zu Spekulationen darüber, ob Nazis sich selbst nicht zu blöd seien, mit einem Mähgerät auf einen Gottesacker zu gehen, oder ob es sich dabei nicht nur um eine ungünstige Bepflanzungsform handelt.
Auf diesem Shirt von Tom Kaulitz sollen Hakenkreuze zu sehen sein. Quelle: Youtube
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat das Ermittlungsverfahren gegen Tom Kaulitz eingestellt. Dem Gitarristen der Band Tokio Hotel war das Tragen von „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ vorgeworfen worden. Die Einstellung zeigt, auf welch wackligen Beinen zwei in Medien beliebte Erzählmuster sind.
Deutscher Kanzler vor und nach dem 9.8.2018 (v.r.n.l.) (Grafik: Wolfgang Walk)
Am 9.8.2018 wurde in Deutschland Kulturgeschichte geschrieben – und so gut wie niemand der Feuilleton-Leser dieses Landes hat es mitbekommen. Wie auch, wenn so gut wie jede Kulturseite dieses Landes die Meldung erst gar nicht brachte. Die fand man nämlich wahlweise unter „Netzwelt“, „Digitales“, „Panorama“ oder – besonders albern: „Deutschland und die Welt“. Wolfgang Walk mit Ausführungen zum Hakenkreuz-Beschluss und der Ignoranz vieler Medienkollegen.
Schämt sich für den deutschen Umgang mit dem Hakenkreuz bei Games: Wolfgang Walk (57) (Foto: Titus Tamm)
Ruhrbarone: Herr Walk, in einem aktuellem Artikel für gamespodcast.de kritisieren Sie den Umgang mit dem Hakenkreuz in deutschen Videospielen. Was stört Sie?
Wolfgang Walk (WW): Vor allem die Ungleichbehandlung mit allen anderen Kunst- und Medienformen. Bei denen wird völlig richtigerweise gesagt: Es kommt bei Hakenkreuzen auf den Zusammenhang an. §86 Absatz 3 StGB regelt das. Seit 2008 mittlerweile sind Games als Kulturgut vom Kulturrat offiziell anerkannt. Aber aus sehr albernen Gründen soll für Games diese Regelung nicht gelten. So wird das Game als Kunstform am Erwachsenwerden gehindert – und umgekehrt wirft man uns vor, nicht erwachsen zu werden. Dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig, wird nur von der für das Prüfungsverfahren zuständigen Obersten Landesjugendbehörde – wie ich finde: feige – so interpretiert, als müsste da erst mal der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts höchstpersönlich einen Passierschein ausstellen, was natürlich Quatsch ist.
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