Am Montag wurde in der Landeshauptstadt Düsseldorf auf einem Treffen die Klageschrift gegen den Kommunalsoli von den rebellierenden Kommunen endgültig festgezurrt. Die Formulierung der Klageschrift wurde von der mittlerweile von 49 auf 66 Kommunen angeschwollenen Gruppe ausformuliert – der Hammer für die gemeinsame Klage gegen den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ der rot-grünen Landesregierung ist gefallen. Solidarität ist zwar eine gute Sache, doch sehen immer mehr NRW-Städte die zusätzliche Abgabe an ärmere Kommunen nicht nur als ungerecht, sondern sogar als verfassungswidrig an. Die gerichtliche Auseinandersetzung lohnt sich möglicherweise, denn bei dem Soli geht es nicht um ‚peanuts‘, sondern um eine Umlage von insgesamt 91 Mio. Euro, die vom Rhein unter anderem an die Ruhr fließen soll. Die so genannten Geberkommunen wollen das nicht klaglos mitmachen. Ziel ist, die Klage noch im Dezember diesen Jahres dem Verfassungsgerichtshof in Münster vorzulegen – es wird also ernst.
Die Klageschrift der widerspenstigen Kommunen ist kein polemisches Pamphlet oder Ergebnis eines Verteilungskampfes, sondern beruht auf zwei fundierten Gutachten. Zusätzlich zu einer juristischen Einschätzung holten die Kläger für eine finanzwissenschaftliche Bewertung die anerkannte Expertin für Kommunalfinanzen, Prof. Dr. Gisela Färber ins Boot. Sie lehrt an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer am Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften und war Anfang 2000 Mitglied der „Rürup-Kommission“.