Essen – Jeder Mensch ist Tierheilpraktiker.
Auch Sie und ich.
Zumindest dürfen wir uns so nennen, denn der Tierheilpraktiker ist kein geschützter Titel.
Schon beim Heilpraktiker für Menschen ist die Situation mitunter übel, ebenso beim Heilpraktiker für Psychotherapie.
Doch während für den Humanbereich der Gesetzgeber vorschreibt, dass der Ausübende keine Vorstrafen, einen Hauptschulabschluss und den Nachweis führen muss, keine Gefahr für die Volksgesundheit zu sein, gibt es schlicht keine Regelungen für den animalischen Bereich – ein Umstand, den der Verband der Tierheilpraktiker e.V. gerne auszublenden versucht und von einer „Ausbildung“ fabuliert spricht.