Nach dem Honigmann (Knast), Ernst Zündel (Tod), Ryke Geerd Hamer (Tod trotz Wunderheilerei) und den Netzfrauen (Stress wegen Urheberrechtsverstößen und wegen Weltungerechtigkeit) hat es nun Jo Conrad erwischt. Es vermeldet der Niederrheiner.
Johannes „Jo“ Conrad (59), einer der bekanntesten Verschwörungstheoretiker Deutschlands, wurde gestern vom Amtsgericht Wittmund (Niedersachsen) in einem Strafprozess wegen Entziehung eines Minderjährigen zu eine Geldstrafe von 70 Tagessätze a 60 Euro verurteilt.
Ebenso verurteilt wurde eine 55-jährige Frau, die ein halbes Jahr Haft ohne Bewährung erhielt. Es ging bei der Angelegenheit um einen damals 12-jährigen Jungen, der gerichtlich unter die Obhut des Jugendamtes gestellt wurde. Die Angeklagten, die dem Reichsbürger/Verschwörungstheoretiker-Milieu zuzurechnen sind, waren der Meinung, das Jugendamt würde nicht zum Besten des Kindes handeln, sondern andere Interessen verfolgen.
Obwohl beide Personen juristische Laien sind, haben sie anscheinend ihre Verteidigung selber organisiert und sich auf Formfehler wie vermeintlich falsche oder fehlende Ortsangaben und Adressen berufen, sowie auf einen angeblichen „rechtfertigenden Notstand“, der es geboten hätte, dem Kind Asyl vor dem Jugendamt zu gewähren.