Sollen Homosexuelle rehabilitiert und entschädigt werden, die im Rahmen des abgeschafften §175 StGB der Strafverfolgung ausgesetzt waren?
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht das so. Es erscheint aus humanistischen Gründen logisch. Wer eine Sexualpräferenz hatte, mit der er niemanden schadete, und für eben jene aufgrund eines Gesetzes betraft wurde, das kaum mit dem Grundgesetz vereinbar erscheint, der sollte hierfür eine nachträgliche Ehrenrettung erhalten.
Sicherlich kann man über Form und Umfang streiten, aber das sollte es unter Demokraten schon gewesen sein. Unter Demokraten vielleicht, aber nicht unter Christdemokraten, wie nun CDU-Ratsherr
aus Mönchengladbach bewies.