Die Telekom und Apple stellen sich auf den Standpunkt, dass ein iPhon6 nichts in einer Hosentasche zu suchen hat. Verkrümmt es sich dort, sei es das Ergebnis einer selbst beigefügten Beschädigung. Der Austausch der Geräte wird verweigert. Der Rechtsanwalt Jens Ferner sieht das anders.
Wer sein iPhone6 in der Hosentasche hatte , hat Pech und kann kein Ersatzgerät erwarten?
Jens Ferner: Wenn man sein iPhone „normal“ genutzt hat und es sich bei dieser Nutzung verbiegt, dann liegt aus meiner Sicht ein Gewährleistungsfall vor – man hat also nicht Pech gehabt, sondern klare Rechte.
Was heißt normale Nutzung? Darf man es in der Hosentasche tragen oder soll es nur, wie Apple empfiehlt, zum Telefonieren genutzt und auf dem Tisch abgelegt werden?
Ferner: Ein Mobiltelefon ist, wie der Name schon sagt, für die mobile Nutzung gedacht. Nicht ernst zu nehmen ist es, wenn Hersteller oder Verkäufer nun plötzlich vielleicht darauf hinweisen würden, dass man es nicht mit sich herum tragen könne. Andernfalls sehe ich zumindest den Verkäufer in der Pflicht, darauf hinzuweisen, dass dieses Mobiltelefon nicht transportiert werden kann und somit wohl eher nicht mobil wäre.