Ein 12jähriges Mädchen ist tot, Luise aus Freudenberg. Sie wurde, nach derzeitigem Ermittlungsstand, von zwei anderen Mädchen getötet, mit über 30 Messerstichen. Mutmaßlich erfüllt die Tat die Merkmale von Mord. Eine strafrechtliche Verfolgung der beiden Täterinnen wird nicht erfolgen, denn sie sind jünger als 14 Jahre, somit nicht strafmündig. Nun wird diskutiert, ob das sein kann, und ob das Alter für die Strafmündigkeit nicht herabgesetzt werden sollte, auch vor dem Hintergrund zunehmender Delinquenzen von Kindern. Das ist eine populäre Forderung, und völliger Bullshit.
Aus Sicht vieler Menschen da draussen, soll das Strafrecht Schuld büssen lassen, und die Strafbedrohung soll von Taten abschrecken. Tatsächlich soll das Strafrecht zum einen (auch) geltende gesellschaftliche Normen abbilden, zum anderen eine Steuerungswirkung haben. Dabei geht das Erwachsenenstrafrecht davon aus, dass ein Täter einen vollen Einblick und Verständnis in die Art und das Ausmaß seiner Tat hat. Juristen können sicherlich die theoretischen Fundierungen viel besser erklären; aber fachliche Meinungen interessieren derzeit kaum – weder juristische noch psychologische.