Kirchenasyl: Presbyteriums-Entscheidung gibt Roghinya-Flüchtling neue Hoffnung

Refugess welcome, Foto: Ulrike Märkel
Refugess welcome, Foto: 2015 Ulrike Märkel

Die Gemeinde, die den spontan um Schutz bittenden Roghinya aus Birma geholfen hatte, hat nun im zuständigen Gremium Presbyterium einstimmig entschieden, den Flüchtling nicht vor die Tür setzen. Sie wollen dem verfolgten Muslim im falle seiner Abschiebung eine Bleibe geben, bis alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind.

Sani B. ist sehr froh über die Entscheidung. Und auch die Gemeindepfarrer sind erleichtert: „Ganz ohne Diskussion kann man so etwas nicht entscheiden. Natürlich gibt es Menschen, die sich erst einmal mit so einer neuen Situation anfreunden mussten. Doch für uns zählt am Ende, dass sich in der Sitzung alle im Presbyterium bewegt haben und eine eindeutige Entscheidung getroffen haben. Das wissen wir, gerade bei den Zweifeln und Bedenken die es gab, sehr zu schätzen“.

Ein „offizielles“ Kirchenasyl wird aus der Entscheidung, die praktisch „auf Vorrat“ getroffen wurde, wenn der Kirchenkreis das Ergebnis der Gemeinde bestätigt. Dort ist man bereits inmitten der Beratungen zu dem Einzelfall. Die rechtlichen Fragen werden noch einmal durch die eigenen Juristen überprüft. Auch die Frage, ob eine reelle Chance für eine Anerkennung von Sani B. als Härtefall in einem neuen Asylverfahren besteht, fliesst in die Entscheidung mit ein.

Viele Gemeindemitglieder haben Sani B. inzwischen kennengelernt. Der Rohingya hat innerhalb nur kurzer Zeit Kontakte geknüpft, denn er wurde mit offenen Armen aufgenommen. Dennoch haben sich Schlaflosigkeit, Panikattacken und schweren Depressionen bei Sani B. weiter verschlimmert. Die Angst vor der anstehenden Abschiebung ist eine große Belastung für ihn. Immer wieder bricht er in Tränen aus.

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Kirchenasyl: Kirche steht zu hilfesuchendem Rohingya

Flüchtlinge willkommen, Foto: Ulrike Märkel 2015

Am Wochenende bat ein Rohingya aus Myanmar in einer Ruhrgebietsgemeinde um Kirchenasyl. In den Fall ist nun Bewegung gekommen. Der Kirchenkreis berät in dieser Woche, wie dem Flüchtling Sani B.* geholfen werden kann. Aufgrund der dramatischen Lage der Rohingya hatten die Pfarrer der Gemeinde den um Kirchenasyl bittenden Flüchtling spontan aufgenommen.

Nachdem der Kirchenkreis am Montag über das Kirchenasyl-Begehren informiert wurde, versichert der Superintendent: „Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen und die juristischen Fragen genau prüfen, um zu verhindern, dass der Flüchtling in einer Kettenabschiebung von Deutschland über Frankreich nach Myanmar gelangt und seinen Verfolgern schutzlos ausgeliefert ist.“

Wenn der Kirchenkreis seine Unterstützung zusagt, wäre der Weg für einen positiven Beschluss des Gemeindegremiums geebnet. Sani B. könnte nach einem ordentlichen Beschluss in der Gemeinde, die ihn bisher in einer Interimslösung untergebracht hat, bis zur Klärung seines Falles bleiben. Das Presbyterium entscheidet eigenverantwortlich, doch ist die Rückendeckung bei der Umsetzung des Kirchenasyls wichtig. Auch weil der Dialog mit den Behörden dann gemeinsam von Gemeinde, Kirchenkreis und Landeskirchenamt geführt werden kann.

In den Gesprächen zwischen Kirchen und Behörden zum Kirchenasyl hatte es zuletzt geknirscht. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angedrohte verschärfte Fristenregelung führte zu Verärgerung. Die Frist bis zur Überstellung eines Flüchtlings im Dublin-III Verfahren, sollte im Fall eines Kirchenasylsuchenden von 6 auf 18 Monate verlängert werden. Damit wäre das Kirchenasyl praktisch dem illegalen „Abtauchen“ eines Flüchtling gleich gesetzt worden.

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Ein Rohingya suchte heute Nacht Schutz in einer Kirche

Flüchtlinge willkommen, Foto: Ulrike Märkel 2015
Flüchtlinge willkommen, Foto: Ulrike Märkel 2015

Heute Nacht bat ein von Abschiebung bedrohter Flüchtling den Pfarrern einer Gemeinde um Kirchenasyl. Seine Lage wäre hoffnungslos und er sei in allergrößter Angst, in sein Heimatland Myanmar (Birma) abgeschoben zu werden. Seine Sorge ist berechtigt. Der junge Mann gehört der verfolgten Minderheit der Rohingya an. Gegen die Volksgruppe aus Myanmar kam es in den letzten Wochen zu zahlreichen Gewaltakten. Die Medien berichteten über Massenvergewaltigungen, über Flüchtlings-Massengräber und Misshandlungen auf der Flucht. Zuletzt erschütterte der Bericht über ein Boot, das mit 727 Flüchtlingen an Bord von Malaysia zurück auf hohe See geschickt wurde.

Die Pfarrer der Gemeinde hatten sich gestern Abend entschieden, dem um Hilfe bittenden Rohingya Sani B. (Name geändert) zu helfen. Er war gestern Abend in Begleitung von zwei ehrenamtlichen Flüchtlings-Helfern in die Ruhrgebietskirche gekommen. Seine Papiere belegen, dass er unmittelbar von Abschiebung bedroht ist. Kirchengemeinden können sich aus humanitären Gründen für die Gewährung von Kirchenasyl entscheiden.

Die Klage von Sani B. gegen eine Abschiebung nach dem Dublin III-Verfahren wurde abgelehnt, wie der den Ruhrbaronen vorliegende Gerichtsbeschluss zeigt. Im Klartext bedeutet die Entscheidung, dass er von Deutschland aus über den Airport Charles-de-Gaulles direkt in seine Heimat abgeschoben werden kann. Den französischen Flughafen-Transitbereich wird er daher voraussichtlich nicht mehr verlassen dürfen. Sein Anwalt geht davon aus, dass er ohne Anhörung und ohne Rechtsbeistand direkt nach Myanmar abgeschoben werden wird. Frankreich hatte nach Angaben des Anwaltes das Asylverfahren bereits negativ entschieden. Doch hat sich aktuell die bedrohliche Situation Sani B.s Heimat in den letzten Wochen massiv verschärft. Beachtet wurde diese Tatsache vom zuständigen Verwaltungsgericht nicht.

Sani B. hat seine gesamte Familie verloren

Trotz der Ablehnung des Einspruchs könnte  in diesem Fall eine Einzelfallprüfung Erfolg haben. Sani B. hat seine gesamte Familie durch gewaltsame Taten verloren. Die Rohingya waren in Myanmar wiederholt Opfer ethnischer Säuberungen. In glaubhaften Berichten über seine Leben liest man, dass sein Großvater in Myanmar bei Unruhen im Feuer umkam – das gesamte Dorf wurde niedergebrannt. Sein Vater und sein Bruder wurden ebenfalls ermordet, Mutter und Schwester verlor er auf der Flucht. Sie wurden vermutlich von Menschenhändlern verschleppt.

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Die Evangelische Kirche von Westfalen unterstützt Kirchenasyl – das könnte einige Gemeinden im Ruhrgebiet auf eine gute Idee bringen

Refugess welcome, Foto: Ulrike Märkel
Refugess welcome, Foto: Ulrike Märkel

Das Thema Kirchenasyl bewegte in der letzten Woche die katholischen und evangelischen Gemüter. Doch nicht nur Christen waren über die „fundamentalen und prinzipielle“ Ablehnung der humanitären Maßnahme durch den Bundesinnenminister Thomas de Maizière entsetzt. Vor allem der Scharia-Vergleich sorgte für Aufregung. Vor einer Woche gab es ein Spitzengespräch mit den Kirchen und dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Wichtigste Einigung war, dass die Androhung einer Fristverlängerung auf 18 Monate zum Aufschub einer Abschiebung, abzuwenden. Denn dies hätte de facto ein Ende des Kirchenasyl bedeutet. Nach dem Kompromiss ist klar: Kirchenasyl wird es weiterhin geben. Vermutlich werden sich angesichts der ansteigenden Flüchtlingszahlen und damit auch Abschiebefälle, bald noch mehr Kirchengemeinden bereit erklären, ihnen Schutz zu gewähren. Das könnte Menschen wie S. helfen.

Der junge Mann aus Myamar (Birma) ist Rohingya und hat bereits seinen ersten Abschiebebescheid bekommen. Er wird vermutlich schon bald nach Frankreich abgeschoben werden. Von dort aus droht ihm die direkte Rückführung nach Myanmar (Birma), wo sein Vater und sein Bruder ermordet wurden. Das „sichere“ Drittland Frankreich hatte sein Asylbegehren ungeachtet der Menschenrechtslage in S. Heimat abgelehnt. Für ihn heisst die zwangsweise Abschiebung aus Deutschland, dass er bald wieder in dem Land der Mörder seiner Familie sein wird und dort den Gewalttätigkeiten gegen seine Volksgruppe ausgesetzt sein wird. Die Rohinghas sind laut UN die am meisten verfolgte Minderheit in der Welt.

S. Schicksal steht für das vieler anderer. Er hat keine Zukunft vor sich – aber vielleicht bekommt er die Chance, die ihm ein Kirchenasyl bieten kann. Die Evangelische Kirche von Westfalen, die von Siegen bis Herford und von Paderborn bis Gladbeck reicht, machte gegenüber den Ruhrbaronen deutlich, dass man Gemeinden konkret, aber auch mit einer klaren Haltung unterstütze: „Wir stärken Kirchengemeinden den Rücken, indem wir öffentlich Farbe bekennen.“

411 Menschen stehen unter dem Schutz der Kirchen

Derzeit gibt es in Deutschland 226 Kirchenasyle mit mindestens 411 Personen. Kirchenasyl ist eine autonome Entscheidung der einzelnen Kirchengemeinden.  In Dortmund gibt es bereits Überlegungen von Gemeinden dazu, Menschen aufzunehmen. Ein Pfarrer einer Evangelischen Kirchengemeinde sagte: „Diese Geschichten berühren einen. Es gibt so dramatische Schicksale und schlimme Bedrohungen von einzelnen Flüchtlingen, Paaren oder Familien, dass es das Gewissen fordert, hier einzugreifen und den Flüchtlingen mit den Möglichkeiten einer Gemeinde Schutz zu gewähren! Es ist skandalös, welche „Fälle“ durch das Raster einer immer schnelleren behördlichen Abschiebung fallen. Als Mensch und Christ kann ich das nicht tatenlos einfach geschehen lassen.“

Harsche Worte von der CDU zum Kirchenasyl

Das sehen nicht alle so, der Christdemokrat Kauder (CDU) schimpfte einen Tag vor dem Heiligen Abend gegenüber der Welt „Der Staat sollte nicht daran gehindert werden, einen abgelehnten Asylbewerber abzuschieben. Deswegen halte ich Kirchenasyl für eine höchst problematische Sache“.

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Flüchtlinge willkommen? Nein, in Nordrhein-Westfalen wird abgeschoben.

Refugees_welcomeFür heute Abend kündigte die Partei „Die Rechte“ eine Mahnwache unter dem Motto „Nein zum Asylheim!“ in der Nähe eines Flüchtlingsheim in Dortmund an. Zuletzt waren die rechtsextremen Parteimitglieder in nationalsozialistischer Tradition mit einem Fackelzug ungehindert vor ein Asylbewerberheim gezogen. Die Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, werden durch solche Aktionen verängstigt. Das ist vor allem auch deswegen besorgniserregend, weil viele von Ihnen durch ihre Erlebnisse schwer traumatisiert sind.  Auch S. gehört zu ihnen. Sein Vater und sein Bruder wurden ermordet, seine Mutter und Schwester von Kriminellen entführt.

Die Menschen in den Asylbewerberunterkünften sind psychisch enorm belastet, auch weil vielen die Abschiebung droht. Für den 17. Februar waren wieder Abschiebungen in Dortmund geplant. Hinter den abstrakten Flüchtlingszahlen stehen einzelne Schicksale und individuelle Menschen. Einer von ihnen ist S. Er kommt aus Myanmar, dem ehemaligen Birma, und gehört zur Volksgruppe der Rohingyas. Sie werden in dem überwiegend buddhistischen Land auf Grund ihres muslimischen Glaubens verfolgt und werden, wie S. Familie, immer wieder Opfer von Gewalttätigkeiten. Auch die Regierung geht gegen sie vor: 2012 wurden nach Ausschreitungen gegen die buddhistische Minderheit zehntausende Rohingyas gegen ihren Willen zwangsumgesiedelt. Die Vereinten Nationen stuften die Rohingyas als die „am meisten verfolgte Minderheit der Welt“ ein. Tausende Menschen sind seitdem auf der Flucht vor Unterdrückung, Verfolgung und religiös motivierten Gewalttaten. S. hat durch Hass und Gewalt alles verloren: Sein Haus, sein Land, seine ganze Familie. Doch seine Chancen stehen schlecht, hier bleiben zu dürfen.

Es droht die Abschiebung in „sichere“ Drittländer – die UN rät davon ab

Institute in Myanmar sprechen offen von einem drohenden Völkermord an den Rohingyas. 140.000 Menschen sind zur Zeit auf der Flucht, allein in Bangladesch leben über 30.000 der verfolgten Minderheit in Flüchtlingslagern, die in einem katastrophalen Zustand sind. Das Land, dass zu den ärmsten der Welt zählt ist mit der Situation überfordert. Doch in Deutschland, einem der reichsten Länder der Welt wird trotzdem abgeschoben – auch in Nordrhein-Westfalen. Einige Flüchtlinge wollen ihre Abschiebung nicht widerspruchslos hinnehmen und haben Rat bei einem Anwalt gesucht.

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