Am Wochenende bat ein Rohingya aus Myanmar in einer Ruhrgebietsgemeinde um Kirchenasyl. In den Fall ist nun Bewegung gekommen. Der Kirchenkreis berät in dieser Woche, wie dem Flüchtling Sani B.* geholfen werden kann. Aufgrund der dramatischen Lage der Rohingya hatten die Pfarrer der Gemeinde den um Kirchenasyl bittenden Flüchtling spontan aufgenommen.
Nachdem der Kirchenkreis am Montag über das Kirchenasyl-Begehren informiert wurde, versichert der Superintendent: „Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen und die juristischen Fragen genau prüfen, um zu verhindern, dass der Flüchtling in einer Kettenabschiebung von Deutschland über Frankreich nach Myanmar gelangt und seinen Verfolgern schutzlos ausgeliefert ist.“
Wenn der Kirchenkreis seine Unterstützung zusagt, wäre der Weg für einen positiven Beschluss des Gemeindegremiums geebnet. Sani B. könnte nach einem ordentlichen Beschluss in der Gemeinde, die ihn bisher in einer Interimslösung untergebracht hat, bis zur Klärung seines Falles bleiben. Das Presbyterium entscheidet eigenverantwortlich, doch ist die Rückendeckung bei der Umsetzung des Kirchenasyls wichtig. Auch weil der Dialog mit den Behörden dann gemeinsam von Gemeinde, Kirchenkreis und Landeskirchenamt geführt werden kann.
In den Gesprächen zwischen Kirchen und Behörden zum Kirchenasyl hatte es zuletzt geknirscht. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angedrohte verschärfte Fristenregelung führte zu Verärgerung. Die Frist bis zur Überstellung eines Flüchtlings im Dublin-III Verfahren, sollte im Fall eines Kirchenasylsuchenden von 6 auf 18 Monate verlängert werden. Damit wäre das Kirchenasyl praktisch dem illegalen „Abtauchen“ eines Flüchtling gleich gesetzt worden.