Prozess gegen Dortmunder Nazi: Attacke gegen Journalisten ist keine Verteidigung der Persönlichkeitsrechte

André P. beim Prozessauftakt am 18. Juni 2015. Welchen Schutz des Gesetzes genießen Journalistinnen und Journalisten, wenn sie ihre Arbeit machen? Wo hört das öffentliche Interesse auf und wo fangen Persönlichkeitsrechte an? Und ist es Verteidigung der eigenen Rechte, diese Menschen anzugreifen und umzuschubsen, am Kragen zu packen und zu beschimpfen? Das Amtsgericht Dortmund hat dazu heute ein Urteil gesprochen. Spoiler-Alarm: Ist es nicht.

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