Am kommenden Sonntag werden in NRW die Kommunalparlamente und – in vielen Kommunen – auch die Bürgermeister neu gewählt. Besonders ereignisreich war dieser Wahlkampf bisher nicht. Das hängt natürlich auch mit der Coronakrise zusammen, die große Parteievents, wie früher, aktuell unmöglich macht.
In Duisburg haben sich in diesem Kommunalwahlkampf bisher Claudia Roth und Robert Habeck von Bündnis90/Die Grünen sehen lassen, jetzt zog DIE LINKE nach: Gestern suchte Sahra Wagenknecht das Epizentrum von Duisburg heim.
Das Neutralitätsgebot ist in Wahlkampfzeiten eine heikle Sache. In Duisburg wirbt die SPD mit Plakaten, auf denen Sören Link – Oberbürgermeister der Stadt Duisburg – zu sehen ist: Ohne den Namen oder das Amt zu erwähnen.
Natürlich: Der Oberbürgermeister ist Mitglied der SPD und stellvertretender Vorsitzender der SPD in NRW – die erste Verbindung, die der potenzielle Wähler bei der Ansicht der Plakate aber herstellt ist: „Oh, schön! Ein Foto des Oberbürgermeisters!“ – Beiträge von SPD-Gliederungen in Duisburg, die explizit auf die Anwesenheit des Oberbürgermeisters bei Infoständen hinweisen: Sie sind zumindest grenzwertig.
Wesentlich heftiger geht es im Kommunalwahlkampf in Gelsenkirchen zur Sache: Die Kämmerin der Emschermetropole, Karin Welge (SPD), möchte dort Oberbürgermeisterin werden.
Plakatwerbung ist für mich – irgendwie – so 1914: Ich beachte sie eigentlich nicht mehr. Einen Nutzen sehe ich in der altbackenen Werbeform auch nicht mehr. Botschaften und Inhalte lassen sich besser über soziale Medien, die Zeitung, Radio und TV transportieren.
In Duisburg ist diese Form der Werbung aktuell trotzdem spannend: Auf zahlreichen Plakaten – die Botschaften wie „Lebenswert“, „Sicherheit“, „Wohnen“ transportieren – lächelt der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link dem potenziellen Wähler entgegen.
Aktuell gibt es wahrlich viele politische Brennpunkte: Die Corona-Krise, bürgerkriegsähnliche Zustände in den USA, Kommunalwahlen in NRW im Schatten von COVID-19, Demos von Corona-Leugnern und – innerparteilich – die abgewiesene Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht und den 100tägigen Aufnahmestopp für Männer.