Lange wurde gestritten, angekündigte Termine hatten sich immer wieder verzögert. Nun gibt es, man möchte fast sagen ‚endlich‘, eine Entscheidung: Der 8. Senat des OVG Münster hat die Klage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.) gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Trianel Kohlekraftwerk in Lünen heute abgewiesen.
Damit wurde nun nach rund zweieinhalb Jahren Prozessdauer die grundsätzliche Frage nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Kohle-Kraftwerks am Lüner Stummhafen abschließend geklärt, denn eine Revision hat das Gericht hierzu nicht zugelassen.
Nach Ansicht des Gerichts erfüllt die Genehmigung des Kraftwerks die geltenden immissionsschutzrechtlichen, naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Vorgaben.