Darf ein Kritiker zweimal über die gleiche Produktion schreiben? Natürlich darf er. Wenn er für verschiedene Medien arbeitet, sowieso. Wenn er sich (aus welchen Gründen auch immer) bei seiner ersten Einschätzung krachend geirrt hat und den Mut aufbringt, seine Eitelkeit mal beiseite zu lassen, wäre es sogar außerordentlich ehrenhaft. In diesem Fall allerdings ist das Medium das gleiche, wie das der ersten Kritik, und es soll auch nichts grundsätzlich revidiert werden. Ist es dann nicht müßig, sich noch einmal zu äußern, wenn doch eigentlich nur die neueste Meldung, i.e. die Kritik, die möglichst direkt am Morgen nach der Premiere schon online ist, etwas gilt?
Im ersten Text gab ich den Hinweis, dass Jeroen Verbruggens Choreographie für das Ballett im Revier so dicht und voller Ideen sei, dass man es mehrmals besuchen müsse, um es erfassen zu können. Diese Vermutung sah ich nun nach meinem zweiten Besuch der Vorstellung am 9.5.