Stuttgart – Mehrfach hatten wir über den Fall „Bardens gegen Lanka“ berichtet. Herr Lanka hatte viel Geld ausgelobt, für denjenigen, der ihm eine Publikation vorweisen konnte, die die Existenz des Masernvirus belegt und dessen Größe bestimmt. Das hatte Mediziner Bardens getan, mehrere Studien an Lanka geschickt. Doch der wollte nicht zahlen. Zurecht – entschied heute das OLG Stuttgart.
Wer eine Chronologie der Ereignisse haben will, schaue hier, hier, hier, hier und hier. Letztlich hatte ein Gutachter beim Landgericht Ravensburg für Bardens gesprochen. Lanka war vors OLG gezogen. Die Kollegen von der Schwäbischen Zeitung haben von dort heute hervorragend getickert.
„Hinter mir die Wissenschaft!“
Ravensburg – Nur 33 Minuten dauerte die Sitzung der Grossen Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg um 100.000 €, die Impfgegener Dr. Stefan Lanka für den Nachweis des Masernvirus ausgesetzt hatte (die Ruhrbarone berichteten hier und hier). Dann vertagten die drei Richter die Entscheidung zum Fortgang des Verfahrens auf Donnerstag, den 24. April. Zuvor hatten sie die Prozessparteien befragt, ob sie an einer gütlichen Einigung interessiert seien. Beide Seiten verneinten.