IT-Sicherheit: Kann es auch im Landtag NRW zu einem Cyber-Gau kommen?

Landtag NRW, Foto: Schälte, Bernd © Alle Rechte beim Landtag NRW
Landtag NRW, Foto: 2013 Bernd Schälte © Alle Rechte beim Landtag NRW

Nachdem der Cyber-Angriff auf den Bundestag bekannt geworden sind, wird Sicherheit in den Parlamenten kontrovers diskutiert. Den IT-Schaden in Berlin zu beheben, soll über ein Jahr dauern – so die Einschätzung von Sicherheitsexperten. Auch auf den NRW Landtag gab es nach Medienberichten in der Vergangenheit Cyber-Angriffe. Unterlagen, die diesem Blog zugespielt wurde, enthalten weitere starke Indizien dafür, dass es mit der IT-Sicherheit im nordrein-westfälischen Landtag nach wie vor nicht gut bestellt ist.

In der Vergangenheit war der Landtag NRW Opfer von Cyberangriffen, man könnte daher in Düsseldorf vorgewarnt sein. Liest man aber die Protokolle eines Mitschnitts, der vermutlich von einem Besucherlaptop aus gemacht worden sind, sieht man dennoch eine Menge Daten-Traffic, der nicht in ein Netzwerk gehört, in dem auch hochsensible Daten verwaltet werden.

Die Protokolle zeigen, dass die Nutzer des Netzwerkes sichtbar sind. Wer sich im Landtag in das offenen WLAN Besuchernetzwerk einloggt, den erreicht ein multiples „Hallo!“ der anderen Geräte, die sich im Landtag befinden. Aber nicht nur das. Auch die genauen Gerätebezeichnungen („spdpresses-MacBook-Pro.local“), IP-Adressen, namentliche Zuordnungen („Martins-(xxxx) iPhone-local“) wurden offenbar mit einfachen technischen Mitteln – ohne zu sniffen – aufgefangen.

Nur 30 Minuten soll die Protokollierung der „herumfliegenden“ Datenpakete gedauert haben. Für diesen kurzen Zeitraum ist viel zu viel im Netzwerk erkennbar. „Da funken jede Menge Geräte innerhalb des Netzes“ sagte gestern ein IT-Experte gegenüber den Ruhrbaronen, der die Protokolle eingesehen hat. „Dass sich alle externen Geräte, wie beispielsweise mitgebrachte private Laptops, Handys oder Tablets ohne Weiteres im Landtagsnetz bewegen können, ist ein starkes Indiz dafür, dass es Sicherheits-Probleme im Landtag gibt.“

Man kann demzufolge von dem öffentlichen Netzwerk des Landtages aus in Bereiche einsehen, die eigentlich nicht öffentlich zugänglich sein sollten, meint der IT-Experte. Dazu zählen vor allem interne Bereiche wie „BUCHHHALTUNG“, die in der Aufzeichnung samt IP und Hardware-Bezeichnung erkennbar sind.

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Kampf dem City-Leerstand! – Kann eine Waltroper Initiative beispielhaft für andere Städte sein?

Waltrop im Januar 2015. Foto(s): Robin Patzwaldt
Waltrop im Januar 2015. Foto(s): Robin Patzwaldt

Viele Ruhrgebietsstädte veröden bereits seit Jahren. Da bildet auch Waltrop im Kreis Recklinghausen längst keine Ausnahme mehr. Das früher einmal sehr schmucke und gepflegte 30.000-Einwohner-Städtchen verfällt aktuell vor den Augen der Bürger in rasanter Geschwindigkeit.
Gerade in den letzten Monaten jagten wieder etliche Schreckensmeldungen von Geschäftsschließungen traditioneller Familienunternehmen durch die Lokalpresse und sorgten so für weitere Unruhe bei Bürgern und der Kaufmannschaft.
Aber was kann man vor Ort wirklich tun um den Einkaufsstandort wieder attraktiver zu machen, den Niedergang zu stoppen? Guter Rat scheint diesbezüglich tatsächlich teuer und auch ziemlich rar zu sein. Wirkliche Antworten kann offenbar bisher niemand liefern.
Diesen lähmenden Zustand, den Abwärtsstrudel, versuchen in Waltrop nun ganz aktuell betroffene Bürger zu stoppen.

Diese starteten kürzlich eine gut angenommene Aktion, welche durchaus auch das Potential zur Nachahmung an anderen Orten haben dürfte.

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NSU Prozess – Anwälte fordern Aufklärung: Gab es eine bewaffnete Combat 18-Zelle in NRW?

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Die Anwälte der Familie Kubasik legten am 06. November 2014 im NSU-Prozess dem Oberlandesgericht in München drei Anträge vor, in denen Sie nachdringlich Fragen zu einem möglicherweise umfassenden, sogar international verknüpften Netzwerk stellen, das den NSU bei seinen Mordtaten unterstützt haben könnte. Zudem möchten Sie weitere wichtige Zeugen laden. Es könnte demnächst im Prozess gegen Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten eine Wende geben – wenn das Gericht die Anträge zulässt. Denn würde sich bestätigen, dass es eine Combat 18-Zelle gab, die den NSU bei den Vorbereitungen zu dem Mord an dem Kioskbesitzer Mehmet Kubasik 2006 in Dortmund unterstützt hat und sich durch die Zeugenbefragungen herausstellt, dass es Netzwerke zwischen der NRW-Naziszene und der Blood & Honour Bewegung in Flandern gab und darüber hinaus grenzüberschreitende Waffengeschäfte abgewickelt wurden, könnte man nicht länger davon ausgehen, dass das NSU-Trio als Einzeltäter mit einem auf wenige Personen beschränkten Unterstützerkreis gehandelt hat. Damit hätte der NSU-Prozess eine neue Dimension eröffnet: EIn übergeordnetes Terror-Netzwerk statt der Theorie der „drei Einzeltäter“.

Glaubwürdige Zeugenaussagen und Belege für ein übergeordnetes Netzwerk militanter Nazis, die das Terrortrio im Geiste der rassistischen und antisemitischen Turner Tagebücher unterstützt haben könnten, wären ein Zeichen dafür, dass in Deutschland Kenntnisse über das Vorhandensein eines bundesweit agierenden Rechtsterrorismus-Netzes mit einem strategisch klar ausgerichteten Mord-Plan jahrelang unterschätzt oder sogar wissentlich ignoriert wurde. Grund genug daher, diesen Spuren nachzugehen, wie es die Anwälte fordern.

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