Duisburg, 8. Mai, spätnachmittags. Der Tag der Befreiung
Gestern ist heute: Erbittert erörtert der Stadtrat auf seiner Sitzung im neogotischen Rathaus, verhandelt wird eine Schicksalsfrage. Diese historische Debatte wird in die Annalen der sterbenden Eisenhüttenstadt eingehen. Vor 72 Jahren endete der rassistische Vernichtungskrieg der Nazis mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht.
Und in Duisburgs Mitte – beschliesst man ein Alkoholverbot in der Innenstadt.
Die kommunale grosse Koalition von SPD und CDU befleissigt sich kurz vor der nordrhein-westfälischen Landtagswahl am nächsten Sonntag populistischer Parolen: Ein „Angstraum“ (SPD-Fraktionsvorsitzender Herbert Mettler) müsse endlich terminiert werden. Vertreibung
Anfang des Monats zeigten Demonstranten während der Pegidademo in Duisburg ein verbotenes Zeichen – das Keltenkreuz. Die Polizei bekam das mit und schritt nicht ein. Auf Fragen dazu schweigt sie bis heute.
Update, 18. Februar, 10:40 Uhr. Zur Sache des Keltenkreuzes erklärt die Duisburger Polizei: Es läge ein Anfangsverdacht vor, man ermittele in der Sache. Ausserdem wird von der Behörde darauf hingewiesen, dass diese über keinen Twitteraccount geböte.
Heute vor vierzehn Tagen. Wie üblich Montag abends demonstriert Pegida vor dem Duisburger Hauptbahnhof.
Von den rechten Demonstranten in ihrem Sprengel wusste Duisburgs Polizeipräsidentin Elke Bartels schon vor einem Jahr: „Mit der Teilnahme der Nazi-Kameradschaft Aachener Land und zahlreicher Rechter aus Dortmund ist die Duisburger Pegida-Demonstration heute stark rechtsradikal dominiert gewesen.“
Die rechtsradikale Dominanz ist bis heute einschlägig.
Was etwa daran ersichtlich ist, dass Pegidademonstranten am ersten Februar ein Transparent mit einem Keltenkreuz hochhielten. Das Kreuz war das Symbol das Symbol der 1982 nach zwei Morden verbotenen, rechtsextremen „Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit„. Das Symbol gilt als verboten. Wie der Bundesgerichtshof feststellte.
Obschon die Duisburger Polizei während der laufenden Veranstaltung wiederholt auf die rechtsterroristische Symbolik aufmerksam gemacht wurde, sah sie keinen Grund zum Eingreifen.
Und bis heute äussert die Duisburger Polizei auf Fragen zu ihrer Unterlassung: Nichts.
Der Landtagsabgeordnete Daniel Schwerd aus Köln nahm dies zum Anlass für eine kleine Anfrage an die Landesregierung. Darin fragt er unter anderem:
‚Wie bewertet die Landesregierung das Zeigen des Banners mit dem „Keltenkreuz“ auf der Duisburger „Duigida“-Demonstration am 01. Februar 2016? Gehen Sie darauf ein, inwieweit es sich um eine strafbare Handlung handelt, sowie inwieweit der Eingriff der Polizei geboten wäre.‘
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.