Im letzten Interview beschäftigte sich Magnus Memmeler mit der Frage, warum es ohne Laufbahnprüfung keine Karrierechancen im Bereich des Rettungsdienstes gibt. Heute nimmt er die Pleite des Dortmunder Anbieters ASB im Lichte des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens in den Blick.
Die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes NRW kommt in die entscheidende Phase. In Dortmund gibt eine Hilfsorganisation seine Zahlungsunfähigkeit bekannt. Zahlreiche Positionspapiere zur Novellierung des RettG NRW und zur Novellierung des BHKG NRW lassen uns erneut nachfragen, ob der Rettungsdienst noch sicher ist.
Ruhrbarone: Am Freitag hieß es: „Dortmund: ASB Regionalverband meldet Insolvenz an“. Zeitgleich stellen sich die Hilfsorganisationen als Rückgrat des Rettungsdienstes und des Bevölkerungsschutzes dar. Wie passt das zusammen?
Memmeler: Zunächst muss ich sagen, dass mich diese Meldung zum ASB auch bewegt, da ich einige handelnde Personen persönlich kenne und ich mir natürlich auch vorstellen kann, wie diese Meldung auf die Mitarbeitenden des ASB wirkt. Durch meine langjährige Tätigkeit im Rettungsdienst der Stadt Dortmund kann ich mir vorstellen, dass diese Meldung zahlreiche Entscheider im Stadtgebiet Dortmund bewegen wird. Schließlich stellt der ASB aktuell Personal für 4 Rettungswagen, 3 Krankenwagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug im Stadtgebiet Dortmund und stellt zusätzlich Ressourcen für den Bevölkerungsschutz bereit.