In diesem Blog werfen gleich zwei Co-Autoren dem Bundesverfassungsgericht vor, es habe mit seiner heutigen Entscheidung gegen ein NPD-Verbot gewaltbereite Neonazis ermutigt. Stefan Laurin findet, mit dem Urteil sei der „Schutz der Demokratie und der Menschen in diesem Land den Kampfmöglichkeiten von offen auftretenden Nationalsozialisten untergeordnet.“ Sebastian Weiermann befürchtet, die „Grenzen, was Neonazis ungestraft machen dürfen, wurde heute ausgeweitet.“
Beide Co-Barone verstehen offenbar ein NPD-Parteiverbot als Instrument der allgemeinen Gefahrenabwehr gegen Akteure, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind. Es war vollkommen richtig, dass das Gericht über die NPD – und nur die NPD – geurteilt hat. Dieses Prinzip ist eine wichtige Versicherung gegen Justizwillkür. Außerdem hält das Rechtssystem andere, angemessenere Mittel gegen Neonazi-Gewalt bereit, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung anspricht:
„Auf Einschüchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen muss mit den Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden, um die Freiheit des politischen Prozesses ebenso wie einzelne vom Verhalten der NPD Betroffene wirkungsvoll zu schützen.“
Man kann schon versuchen, mit einer Banane Nägel einzuschlagen, ist damit aber tendenziell selten erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz vor einer solchen Zweckentfremdung geschützt und auf die Hämmer verwiesen. Jetzt müssen sie nur noch aus dem Werkzeugkasten geholt werden, was deutlich anstrengender als das sinnlose NPD-Verbotsverfahren ist.