Udo Voigt, ehemaliger Vorsitzender und Europapolitiker der NPD, ist dafür, die russischen Opfer deutscher Waffenlieferungen in die Ukraine zu entschädigen. Voigt schreibt auf der Seite der NPD: „Glaubt Ihr, dass die russischen Mütter vergessen, dass ihre Söhne mit deutschen Waffen getötet wurden?“ (…) „Die Bundesregierung muss sofort die Waffenlieferungen in die
Nazi-Plakatierung in Duisburg-Wanheimerort: Stress für die NPD
Für die rechtsextremistische NPD könnte Ärger ins braune Haus stehen. Bei der Polizei wurde, wegen Volksverhetzung und dem Verdacht auf fehlende Erlaubnis der Sondernutzung zur Plakatierung, eine Strafanzeige gestellt.
„Volkslehrer“ Nikolai Nerling: Tango down!
Er unterhält sich liebend gerne mit durchgeknallten Reichsbürgern, Nazis, Holocaustleugnern und anderen (irren) Verschwörungstheoretikern: Über seinen YouTube-Kanal verbreitete Nikolai Nerling, der bisher im Internet als „Volkslehrer“ auftrat, Fake-News und rechtsextreme Propaganda.
Der ehemalige Grundschullehrer – eine Klage gegen seinen Rausschmiss aus dem Staatsdienst hatte er im Jänner verloren – ist als rechtsextremer Aktivist auf sämtlichen Veranstaltungen (Das „Schild und Schwert Festival“ in Ostritz und dem Treffen der antisemitisch-germanischen Ludendorffer z.B.) anzutreffen, auf denen sich auch Antisemiten, Reichsbürger und Nazis tummeln.
Nils Oskamp: „Das ist eine Kontinuität des Hasses“
Dortmund – Diese Stadt hat ein Naziproblem. Neonazis schlagen Schüler zusammen und verbreiten ihre Hetze in den Schulen – und Lehrer sind mitunter Teil des Problems. Wir sind in den 1980ern. In der autobiografischen Graphic Novel „Drei Steine“ von Nils Oskamp. Der Dortmunder erhielt für sein Werk im Dezember 2016 den wichtigsten deutschen Comicpreis, den Rudolph Dirks-Award, der im Vorfeld der ComicCon in Dortmund verliehen wurde.
004 Nafris,NPD-Verfahren, AfD,Trump
In unserer aktuellen Podcastfolge geht es zunächst um den Nazi-Reichsbürger-Druiden, aber das nur kurz. Danach sprechen die beiden Sebastians (Weiermann und Bartoschek) je knapp 30 min über die Geschehnisse der Silvesternacht in Köln, das NPD-Verbotsverfahren, die AfD und den neuen US-Präsidenten Donald Trump.
Den Ruhrbarone-Podcast gibt es in 2017 jeden Monat neu. Immer um den dritten Donnerstag eines Monats herum.
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NPD-Verbot: Ohne Relevanz und V-Männer
Das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD ist gescheitert. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verfolge die Partei zwar verfassungsfeindliche Ziele. Sie sei jedoch zu unbedeutend, um diese Ziele zu verwirklichen. Die NPD hat in dem Verbotsverfahren vor dem BVerfG nicht gewonnen. Sie wurde nur nicht verboten.
Was oder wem hätte ein NPD-Verbot genützt?
Sie hatten es gut gemeint und schlecht gemacht. Von Anfang an litt das NPD-Verbotsverfahren unter dem Geburtsfehler unklarer Zielvorgaben: Was sollte mit einem Parteiverbot überhaupt erreicht werden? Eine effektive Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen war jedenfalls nicht zu erwarten. Im Falle eines Parteiverbots hätten die Mitglieder der NPD ihre Aktivitäten auf das freie Kameradschaftsspektrum verlagern können. Damit drohte ein „Abtauchen“ von Rechtsextremen in die informellen Zusammenschlüsse der Freien Kameradschaften mit der Folge, dass die Beobachtung rechtextremer Aktivitäten erschwert würde. Ehemalige NPD-Mitglieder hätten sich als „Unterdrückte“ gerieren und damit ihrer Widerstandsrhetorik eine erhöhte Authentizität verleihen können.
Manchmal ist die Verfassung das falsche Mittel gegen Verfassungsfeinde wie die NPD
In diesem Blog werfen gleich zwei Co-Autoren dem Bundesverfassungsgericht vor, es habe mit seiner heutigen Entscheidung gegen ein NPD-Verbot gewaltbereite Neonazis ermutigt. Stefan Laurin findet, mit dem Urteil sei der „Schutz der Demokratie und der Menschen in diesem Land den Kampfmöglichkeiten von offen auftretenden Nationalsozialisten untergeordnet.“ Sebastian Weiermann befürchtet, die „Grenzen, was Neonazis ungestraft machen dürfen, wurde heute ausgeweitet.“
Beide Co-Barone verstehen offenbar ein NPD-Parteiverbot als Instrument der allgemeinen Gefahrenabwehr gegen Akteure, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind. Es war vollkommen richtig, dass das Gericht über die NPD – und nur die NPD – geurteilt hat. Dieses Prinzip ist eine wichtige Versicherung gegen Justizwillkür. Außerdem hält das Rechtssystem andere, angemessenere Mittel gegen Neonazi-Gewalt bereit, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung anspricht:
„Auf Einschüchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen muss mit den Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden, um die Freiheit des politischen Prozesses ebenso wie einzelne vom Verhalten der NPD Betroffene wirkungsvoll zu schützen.“
Man kann schon versuchen, mit einer Banane Nägel einzuschlagen, ist damit aber tendenziell selten erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz vor einer solchen Zweckentfremdung geschützt und auf die Hämmer verwiesen. Jetzt müssen sie nur noch aus dem Werkzeugkasten geholt werden, was deutlich anstrengender als das sinnlose NPD-Verbotsverfahren ist.
NPD-Urteil schafft Grauzone
Die NPD ist nicht verboten worden. Die NPD ist zwar, das erkennt das Bundesverfassungsgericht klar an, eine verfassungsfeindliche Partei aber sie ist zu unwichtig. Ihre Ziele, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und einen völkisch-nationalistischen Staat aufzubauen kann die NPD aber nicht erreichen. Das Urteil ist gefährlich, es schafft eine Grauzone in der Verfassungsfeindlichkeit nicht staatlich zu ahnden ist.
Die NPD ist also zu klein und unwichtig für ein Parteiverbot. Für ein Verbot nach dem Vereinsrecht, wie es die Innenminister von einzelnen Ländern oder dem Bund verhängen können, dürfte die Partei allerdings zu groß sein und vor allem, alle wesentlichen Kriterien für eine Partei erfüllen. Die NPD tritt zu Wahlen an und arbeitet in Parlamenten mit. Was für die NPD gilt dürfte also auch für die Partei „Die Rechte“ gelten. Im Klartext, wer gewisse formale Grundlagen erfüllt, kann inhaltlich gegen das Grundgesetz agitieren und rassistische und antisemitische Hetze verbreiten wie er will.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt nicht positiv in die Zukunft blicken. Neonazi-Parteien werden noch offener agieren. „HTLR“ (Hitler) Transparente und 25-Punkte-Programme werden in Zukunft vermehrt auftauchen. Die Grenzen, was Neonazis ungestraft machen dürfen, wurde heute ausgeweitet.
TTIP: Chlorhuhn schlägt Schinken
Die Freihandelsabkommen TTIP und Ceta werden nicht nur von Gewerkschaften, Umweltverbänden und im weitesten Sinne linken Organisationen und Parteien kritisiert. Auch von der Rechten hagelt es Kritik an den Abkommen. Die Spannbreite reicht von der »Alternative für Deutschland« (AfD) bis zu den Neonazis vom »Antikapitalistischen Kollektiv«. Eins haben die meisten TTIP- und Ceta-Kritiker jedoch gemein: die Sorge um die nationale Souveränität.
Als die AfD Ende April zu ihrem Parteitag in Stuttgart zusammenkam, ging es nicht nur um Kopftücher, den Islam und Flüchtlinge. Bei der Programmdebatte wurde auch über die transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA gesprochen. Die Diskussionen waren längst nicht so erhitzt wie die Auseinandersetzungen über Flucht und Terror, aber auch hier prallten Welten aufeinander. Marktradikale, die kein Wort gegen Freihandel im Programm lesen wollten, Ökonationalisten, die über TTIP den Einzug von Genmais und Fracking in der deutschen Heide befürchteten, Russland-Freunde, die im Abkommen einen Affront gegen die Partner im Osten sahen, und natürlich der nationalistische AfD-Mainstream, der für den Fall des Abschlusses eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und den USA den Untergang Deutschlands prophezeite. Herausgekommen ist ein Kompromiss: Die AfD bejaht den Freihandel, das TTIP-Abkommen lehnt sie allerdings ab. Die Verhandlungen hinter »verschlossenen Türen« werden kritisiert, da man die »Verwässerung« des Verbraucher- und Umweltschutzes sowie die Herabsetzung von Sozialstandards befürchtet. Außerdem spricht die AfD der EU ab, über das Abkommen überhaupt entscheiden zu können. Es sei nötig, dass die Mitgliedstaaten, und dort Unternehmer- und Verbraucherverbände, mit am Verhandlungstisch säßen. Dass die französische Regierung die TTIP-Verhandlungen abbrechen will und auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sie für »de facto gescheitert« erklärt, deutet AfD-Vorstandsmitglied Georg Pazderski als Zeichen dafür, dass die rechtspopulistische Partei »wirkt«. Die AfD habe »von Anfang an die intransparenten Verhandlungen über die Köpfe der Bürger hinweg scharf kritisiert«. Wenn die SPD nun TTIP kritisiere, springe sie auf den fahrenden Zug auf, aber die Wähler ließen sich nicht »für dumm verkaufen«.
Neun gute Gründe für eine 2,5 Prozenthürde bei Kommunalwahlen
Die NPD klagt gegen die vom Landtag im Juni beschlossene Einführung einer 2,5 Prozenthürde bei Kommunalwahlen in NRW. Doch der Landtag hatte gute Gründe die Hürde einzuführen – nicht nur, weil Einzelkämpfer und Splittergruppen kaum in der Lage sind, die immer komplizierte Arbeit in den Räten zu nachzuvollziehen. Auch das Personal, das zur Zeit in den Räten sitzt, weil es die Hürde nicht gibt, ist zum gruseln. Neun Beispiele: