Neue Kriterien für Gesundheitsprojekte im Ruhrgebiet

Das Dortmunder U. Foto: Adolf Winkelmann

Die GeVoR-Initiative (Gemeinsame Versorgung im Ruhrgebiet) bringt Kommunen, Gesundheitseinrichtungen und soziale Träger zusammen, um Gesundheitsangebote gezielt zu verbessern. Mit Unterstützung des Instituts Arbeit und Technik (IAT) wurden die GeVoR-Kriterien entwickelt, die helfen, erfolgreiche Projekte zu identifizieren und weiterzuentwickeln.

Ein erstes Beispiel ist das Dortmunder Projekt NORDSTARK, das Kinder und Familien in der Nordstadt mit Angeboten zu Bewegung und gesunder Ernährung unterstützt. Ziel ist es, gesundheitliche Prävention alltagsnah zu gestalten und Hürden beim Zugang zu Gesundheitsangeboten abzubauen. In einem Stadtteil mit hohen sozialen Belastungen setzt das Projekt auf praxisnahe Unterstützung, etwa durch gemeinsames Kochen oder Bewegungsprogramme. Die Anwendung der GeVoR-Kriterien zeigt, dass solche Maßnahmen langfristig dazu beitragen können, Gesundheitsförderung gezielt und wirksam umzusetzen. Die Erkenntnisse aus der Analyse sollen helfen, erfolgreiche Ansätze weiterzuentwickeln und in andere Regionen zu übertragen.

Im Sommer 2025 sollen die Kriterien in einem Workshop mit Fachleuten erprobt und optimiert werden, um weitere erfolgreiche Initiativen im Ruhrgebiet zu stärken.

Würzburg: Hätte man den Täter „wegsperren“ können?


Foto: Jar [o], Flickr.com CCBY2.0

Nach den schrecklichen Morden von Würzburg stellt sich die Frage, ob diese Tat hätte verhindert werden können. Schließlich ergeben sich nun, im Nachhinein, allerhand Hinweise darauf, dass der Täter schon früher auffällig war. Es ist richtig und menschlich, einerseits aufzuschreien und andererseits zu fragen, was man künftig besser machen kann.

Das Ganze ist aber leider auch ein gefundenes Fressen für jene, die sowieso jeden Moslem für einen Mörder und die Abschiebung aller Fremden für die beste Lösung halten. Wer seine Vorurteile bestätigt sieht, hat kein Interesse an einer differenzierten Betrachtung.

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Aids-Hilfe NRW zeichnet Station 2b aus. Warum?

Bild auf der Facebookseite von Socke & Schuss
Bild auf der Facebookseite von Socke & Schuss

Das Herzenslust-Projekt der Aidshilfe NRW ist die HIV-Präventionskampagne und hat mit „Socke & Schuss“ eine launige Aufklärungskampagne ins Leben gerufen, in der zwei Socken sich über schwule Sexualität, Szene und den Sinn und zweck von Kondomen unterhalten. Soweit so gut.

Das Station 2b ist ein schwuler Club in Köln, der auf zwei Ebenen Disco und ausgedehnte Darkroombereiche verbindet. In der Selbstdarstellung bezeichnet er sich als „größter men-only GAY CRUISING CLUB“. Auch ok.

Nun hat „Socke & Schuss“ das Station 2b als „Top-Location 2015“ ausgezeichnet. Auch dagegen wäre nichts zu sagen, denn wo wäre es sinnvoller, HIV-Prävention zu betreiben, als in einem Club, in dem es vornehmlich darum geht, dass schwule Männer miteinander Sex haben? Näher an der Zielgruppe kann man ja gar nicht sein.

Dummerweise hat das Herzenslust-Projekt dabei übersehen, dass man es im Station 2b mit dem sicheren Sex offensichtlich nicht immer so ganz ernst nimmt. Natürlich verlangt niemand, dass Mitarbeiter kontrollieren, ob auch jeder artig sein Kondom überstreift. Das kostenlose Bereitstellen von Kondomen und der Hinweis, dass unsafer Sex nicht erwünscht ist, ist wohl das, was man erwarten könnte. Doch im Sommer 2015 fand im Station 2b eine Party statt, die nun so gar nichts mit den Vorstellungen vom sinnvollen Umgang mit dem Risiko sexuell übertragbarer Krankheiten zu tun hat. Unter dem Titel „Biohazardmen trifft Stosszeit“ findet sich diese Ankündigung:

Screenshot der Seite biohazardmen.eu
Screenshot der Seite biohazardmen.eu

In den Regeln der Party heißt es:
„Der Teilnehmer erklärt, dass, sollte es zu ungeschützten sexuellen Handlungen (sog. Bareback) kommen, er über die Risiken informiert und aufgeklärt ist.
• Der Teilnehmer erklärt, dass alles, was er während der Party macht, auf eigene Gefahr geschieht und niemand, außer er selbst, die Haftung übernehmen kann.“

Es mag sein, dass es sich bei dieser Party nur um eine Fremdvermietung handelte, aber dennoch ist die Frage berechtigt, in wiefern ein HIV-Prävention-Projekt tatsächlich einen Club auszeichnen kann, der einer Veranstaltung seine Räume zur Verfügung stellt, die so deutlich die selbst gesetzten Standards des Clubs – und des Herzenslust-Projektes – unterläuft.