Nach der Amoktat in Hamburg wird diskutiert, das Waffenrecht zu verschärfen und mehr psychiatrische oder psychologische Kontrollen zu installieren. Hierbei wird wie so oft von einer sehr simplen Definition psychischer Störungen und hellseherischen Fähigkeiten auf Seiten der Gutachter ausgegangen.
Über den Täter ist bisher nur bekannt, dass ein anonymer Hinweisgeber ihn für psychisch auffällig hielt und er deswegen einen Besuch der zuständigen Behörde erhielt. Dort konnte man nichts Auffälliges feststellen, hat ihn aber auch nicht psychologisch begutachtet. Worin die gemeldeten Hinweise bestanden, wäre interessant, um besser zu analysieren, ob diese Tat hätte verhindert werden können. Offensichtlich war der Betroffene jedenfalls in der Lage, sich gegenüber den Beamten unauffällig zu geben. Falls er einen krankhaften Hass auf seine ehemalige Gemeinde hatte, so war er geistesgegenwärtig genug, diesen nicht auszusprechen.