Gestern wurde nach dem Überfall auf das Dortmunder Rathaus am Wahlabend 2014 der erste Täter vor dem Amtsgericht Dormund verurteilt. Der Neonazi hatte einen Nachwuchsjournalisten angegriffen und gewaltsam zu Boden gedrückt, ein Fußtritt traf den Studenten im Gesicht. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten den Gewaltakt. Nach dreistündiger Verhandlung wurde das Urteil gegen den Rathausstürmer, den Rechtsextremisten Patrick B., gefällt. Der stadtbekannte Nazi musste sich nun – eineinhalb Jahre später – vor Gericht verantworten. Er wurde wegen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu 80 Tagessätzen verurteilt.
Die Einstellung der Ermittlungen gegen die meisten Rathausstürmer hatte letztes Jahr für große Empörung gesorgt. B. war unter den Angreifern, die am Wahlabend versuchten, sich gewaltsam Zutritt zu der Wahlparty im Dortmunder Rathaus zu verschaffen. Die Rechtsextremisten trugen uniform-ähnliche Shirts mit dem Aufdruck „Weg mit dem NWDO-Verbot“, aus der verbotene Nazi-Kameradschaft ging die Partei „Die Rechte“ hervor. Sie waren mit Pfefferspray und Flaschen bewaffnet auf das Rathaus zugelaufen. Die Gäste der Wahlparty versuchten mit einer Menschenkette den Rechten den Zutritt zum Rathaus zu verwehren. Es kam zu tumultartigen Situationen, mehrere Menschen wurden verletzt.
Anders als bei der ehemaligen Landtagsabgeordneten Daniela Schneckenburger (Die Grünen), bei der das Verfahren gegen den gewalttätigen Angreifer zunächst eingestellt worden war, kam das Gericht im Fall des attackierten Journalistik-Studenten D. zu einem eindeutigen Urteil und der Feststellung der persönlichen Schuld.
Opfer D.: Zu Boden gedrückt und ein Tritt ins Gesicht
D. war als Kameramann für ein studentisches Projekt am Wahlabend im Rathaus und wurde während seiner Berichterstattung über die Tumulte vor dem Rathauseingang von einem der Rechtsextremisten angegriffen. Der Student konnte sich noch gut an die Situation erinnern. Eindrucksvoll schilderte er dem Gericht, wie er von einem Rechtsextremisten gewaltsam zu Boden geworfen und dabei am Ellbogen verletzt wurde. Der Nazi habe ihn dann weiter auf den Boden gedrückt gehalten. „Ich habe seine Hand im Nacken gespürt“, so der Geschädigte. Während er festgehalten wurde, traf ihn ein Tritt mitten ins Gesicht. Eine Schwellung an der Stirn und den verletzten Ellbogen attestierte am nächsten Tag ein Arzt.