Schlechte Nachrichten für E.on: Die rot-grüne Landesregierung will keine Lex-Datteln. Mehr noch: Alle 36 potentiellen Standorte für Kohlekraftwerke in NRW werden erneut überprüft.
Rot-Grün in NRW legt sich mit der Kraftwerkslobby an. Im Koalitionsvertrag gibt es keine Bestandsgarantie für den E.on-Bau in Datteln:
„Das Oberverwaltungsgericht hat das B-Plan-Verfahren 105 für das E.ON-Kraftwerk Datteln für nichtig erklärt. Eine Revision gegen diese Entscheidung ist vom Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen worden. Die Landesregierung selbst baut keine neuen Kraftwerke und reißt auch keine begonnenen Projekte ab. Sie wird deshalb den Vertrauensschutz dahingehend gewährleisten, dass Projekte nicht in laufenden Verfahren durch Landesrecht schlechter gestellt werden als zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Landesregierung wird aber auch den Vertrauensschutz für Anliegerinnen und Anlieger nicht verschlechtern und schon deshalb Landesrecht zu Gunsten begonnener Projekte nicht verbiegen.“
Die 36 im Landesentwicklungsplan (LEP) der schwarz-gelben Koalition festgelegten möglichen Kraftwerksstandorte werden erneut überprüft, der bestehende Teilplan des LEP zurückgenommen.
Der derzeit zur Anhörung gestellte Entwurf eines Teilplans Energie für einen neuen LEP NRW genügt diesen Zielen nicht und wird umgehend nach der Regierungsbildung zurückgenommen. Die bereits hierzu eingereichten Stellungnahmen werden bei der Erarbeitung eines neuen LEP in geeigneter Weise berücksichtigt.
Auch zum Thema Braunkohle geht die Koalition neue Wege: Künftig sollen auch die Betreiber von Braunkohletagebauen voll für die entstandenen Schäden aufkommen. Im Mittelpunkt der Braunkohlepolitik steht die C02 Reduzierung. Das dies das mittelfristige Aus für Braunkohle bedeutet, ist den Koalitionären klar. Sie wollen einen Strukturwandel im Rheinischen-Revier:
Wir streben die Entwicklung eines Programms „Innovationsregion Rheinisches Revier“ an. Da-mit wollen wir das in der Region vorhandene Potenzial an Technologie, Wissenschaft, Industrie-struktur und gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für den Aufbau einer neuen nachhaltigen Wirtschaftsstruktur nutzen.
Und die Steinkohle? Auch sie wird mehr oder weniger begraben:
Dass Ende 2007 in Kraft getretene „Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionier-ten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz)“ gilt und wird von den Koalitionspartnern nicht in Frage gestellt. Der Steinkohlenbergbau erhält über die bereits zugesagten Mittel hinaus keine weiteren Mittel aus dem Landeshaushalt. Das Steinkohlefinanzie-rungsgesetz sieht u. a. vor, dass der Deutsche Bundestag im Jahr 2012 unter Beachtung der Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Sicherung der Energieversorgung und der übrigen energiepolitischen Ziele prüft, ob der Steinkohlenbergbau über 2018 weiter gefördert wird. NRW steht zur weiteren Umsetzung dieser Vereinbarung. NRW wird im Rahmen seiner Beteiligungs-rechte darauf drängen, dass bei der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Begutachtung die langfristigen regionalwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Zukunftsszenarien in den Blick genommen werden.
Damit erkennt die SPD an, dass die Steinkohlenförderung in Deutschland keine Zukunft hat. Die Macht der Kohle-Lobbyisten in der SPD, der sogenannten Grubenponys, ist vorbei. Eine historische Zäsur.