Verleger Lambert Lensing-Wolff feierte das Urteil als Sieg der Pressefreiheit. Dortmund.de darf nicht mehr über alles und jeden in Dortmund berichten. Das Landgericht wies die Stadt in ihre Grenzen. Eine Einschätzung.
So etwas nennt man im Fußball eine Klatsche. Das, was Borussia Dortmund mit dem 0:4 bei Bayern München erlebte, ist sehr vergleichbar mit dem Urteil einen Tag zuvor im Dortmunder Landgericht. Eine Niederlage auf ganzer Linie, ohne nur den Hauch einer Chance zu haben.
Dass Marco Reus den BVB am Wochenende zum Auswärtsspiel in Bremen begleitet hat ehrte ihn. Löblich, wenn der gesperrte Teamkapitän seine Zeit auch bei der Mannschaft verbringt, wenn er selber gar nicht spielen darf. So etwas hat man in der Vergangenheit bei anderen Gelegenheiten auch schon ganz anders erlebt.
Dass er sich während des Spiels an der Weser direkt neben die Bank der Dortmunder setzte, das wirkte dann schon alleine optisch deutlich ungewöhnlicher. Wie sich inzwischen herausstellte, durfte er das auch gar nicht. Ein Innenraumaufenthalt war ihm nicht gestattet. Eine Geldstrafe erschien die logische Folge. Der DFB ermittelt auch schon in der Sache.
Denn nach Watzkes Aussagen vom heutigen Tage wusste der BVB schon vor dem Spiel in Bremen, dass Reus dieses Verhalten so nicht gestattet war. Eine bewusste Missachtung der Regularien? Das ist spätestens dann kein Kavaliersdelikt mehr!
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.