Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) ist eine atheistische Organisation mit einem besonderen Touch. Sie will als eine „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ anerkannt werden. Dazu ist es notwendig, 300 Mitglieder zu haben und tatsächlich eine Religionsgemeinschaft zu sein, also auch über eine Religionslehre und eine religiöse Praxis zu verfügen.
Im Falle der Anerkennung wäre es amtlich besiegelt, dass die AtheistenInnen, die in dieser Organisation Mitglied sind, sich als Mitglieder einer „staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft“ bezeichnen dürfen. Das hätte dann nach aktueller Rechtslage zur Folge, dass auch die Religionslehre der ARG vom § 188 StGB („Herabwürdigung religiöser Lehren“) geschützt wird. Das ferne Ziel ist es, mit den Großkirchen (Anm. in Österreich haben wir nur eine wirklich große Kirche, die Römisch-katholische) auf Augenhöhe mitreden zu können.
Die ARG hat Ende 2019 ihren Eintragungsantrag an das Kultusamt gestellt. Ich konnte das Präsidiumsmitglied Wilfried Apfalter interviewen und fragte ihn, warum man als atheistischer Mensch so etwas überhaupt wollen soll. Gestern hat das Kultusamt entschieden.