In NRW dürfen ab sofort auch Menschen jünger als 80 Jahre gegen COVID-19 geimpft werden – wenn sie per ärztlichem Attest eine schwere Vorerkrankung nachweisen. Ab dem 8. April dürfen auch die Ü70 an die Spritze. Dann wird dies auch bei den niedergelassenen Ärzten möglich sein. Damit kommt die Prioritätengruppe 2 der Impfverordnung zum Tragen.