Ist es Mobbing? Nach den Kranken sind bei Linnemann die Jungen dran

Sollten Kinder für den Wahlsieg der CDU bluten – zumindest im übertragegenen Sinne? (Foto: Sebastian Bartoschek/ Midjourney)

Wenig christlich, dafür christdemokratisch: Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, hat erneut eine gesellschaftlich schwache Gruppe ins Visier genommen. Nachdem er zuvor ein Register für psychisch kranke Menschen forderte, richtet er nun seine Aufmerksamkeit auf Kinder und Jugendliche. Seine Forderung, das Strafmündigkeitsalter von 14 auf 12 Jahre zu senken, stößt auf erhebliche Kritik – unter anderem von Experten, die sich seit Jahren mit Jugendkriminalität befassen.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) hat gemeinsam mit anderen Fachverbänden, darunter die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie (BKJPP) sowie die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ), eine Pressemitteilung veröffentlicht. Ihr Urteil ist eindeutig: Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit sei nicht zielführend. Stattdessen plädieren sie für präventive Maßnahmen und eine Stärkung der Jugendhilfe.

Fünf führende Fachverbände halten Nichts von Linnemanns Ideen, etwas, was den CDU-General schon bei den psychisch Kranken nicht kümmerte, denn: Mobbing gegen Schwache könnte die eigenen Reihen beeindrucken.

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Sollen Kinder früher für ihre Taten büßen?

Ein 12jähriges Mädchen ist tot, Luise aus Freudenberg. Sie wurde, nach derzeitigem Ermittlungsstand, von zwei anderen Mädchen getötet, mit über 30 Messerstichen. Mutmaßlich erfüllt die Tat die Merkmale von Mord. Eine strafrechtliche Verfolgung der beiden Täterinnen wird nicht erfolgen, denn sie sind jünger als 14 Jahre, somit nicht strafmündig. Nun wird diskutiert, ob das sein kann, und ob das Alter für die Strafmündigkeit nicht herabgesetzt werden sollte, auch vor dem Hintergrund zunehmender Delinquenzen von Kindern. Das ist eine populäre Forderung, und völliger Bullshit.

Aus Sicht vieler Menschen da draussen, soll das Strafrecht Schuld büssen lassen, und die Strafbedrohung soll von Taten abschrecken. Tatsächlich soll das Strafrecht zum einen (auch) geltende gesellschaftliche Normen abbilden, zum anderen eine Steuerungswirkung haben. Dabei geht das Erwachsenenstrafrecht davon aus, dass ein Täter einen vollen Einblick und Verständnis in die Art und das Ausmaß seiner Tat hat. Juristen können sicherlich die theoretischen Fundierungen viel besser erklären; aber fachliche Meinungen interessieren derzeit kaum – weder juristische noch psychologische.

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