Ärger mit Tauss – Update

Jörg Tauss hat uns seinen Anwalt geschickt. Ja, Stefan Schröder hat ihn hart angegangen. Aber Tauss hat auch eine schäbige Tat begangen, für die er hart kritisiert werden kann. Von Stefan Laurin und Stefan Schröder.

Wir würden den ganzen Vorgang gerne dokumentieren, aber der Rechtsanwalt von Tauss will nicht, dass wir seine Abmahnung veröffentlichen oder daraus zitieren. Sollten wir das tun, hat uns Tauss’ Jurist mit rechtlichen Konsequenzen gedroht.

Nun gut. Zitieren wir also nicht aus den Papieren und setzen uns mit den Vorwürfen inhaltlich auseinander.

Im Kern greift Tauss’ Anwalt aus den beiden Artikeln über seinen Mandaten aus den vergangenen Tagen vier Punkte an:

Zunächst stört sich Tauss’ Jurist daran, dass wir geschrieben haben, „nun sei gerichtsfest“ bewiesen, dass Tauss eine Sammlung von Kindervergewaltigungsbildern hatte. Tauss Rechtsanwalt sagte, sein Mandant habe zuvor schon zugegeben, dass er die Sammlung hatte. Und es dürfe nicht der Eindruck entstehen, Tauss habe bestritten, die Vergewaltigungsbilder besessen zu haben.

Das mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob der Ex-SPD-Ex-Pirat Tauss sagt, er habe Kinderpornographie  besessen, oder ob ein Gericht zweifelsfrei feststellt, Tauss verfügte, so die taz,  über Bilder auf denen Analverkehr von Erwachsenen mit sechs bis achtjährigen Jungen zu sehen ist.

Bei diesem Punkt werden wir also nicht einknicken. Es ging um ein Urteil. Und über dieses wurde kommentiert.

Weiter störte sich der Rechtsanwalt daran, dass Stefan Schröder geschrieben hat, Tauss habe die Freiheit des Netzes missbraucht, um sich seine Vergewaltigungsbilder zu ziehen. Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen besorgt. Wir sollten also nicht den Eindruck erwecken, Tauss habe das Internet benutzt.

Diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen.  „Netz“ schließt hier in dieser Bedeutung die moderne Kommunikation ein. Von Usenet bis zum Mobilfunknetz. Es geht nicht nur um das runterladen der Bilder von einem Server XY. Wir finden Tauss’ Rechtsanwalt verkürzt hier den Begriff „Netz“ auf  TCP/IP gestützte Systeme. An der angegriffenen Stelle ging es aber um die Freiheit der Kommunikation in modernen Netzen.

Auch in diesem Punkt haben wir keinen Grund, etwas zurückzunehmen.

Der nächste Punkt ist noch nebensächlicher. Tauss’ Rechtsanwalt sagt, sein Mandant habe das Handy mit den Analverkehrbildern zwischen Erwachsenen und Kindern, auf dem auch ein mit Sperma bedeckter Kinderkörper zu sehen ist oder eine Frau beim Oralverkehr an einem ein- bis zwei Jahre altem Kind,   nicht aus „einem“ Mietwagen mit in die Wohnung genommen, sondern aus „seinem“ Mietwagen.

Was soll man darauf sagen? Ein Mietwagen gehört immer dem Vermieter. Tauss hat den Mietwagen genutzt. Das ist das Spannende. Und Ende. Es ist egal, ob man „ein“ oder „sein“ Mietwagen sagt.

Zuletzt geht es aber auch um etwas wichtiges. Auf Spiegel.de stand bis vor bis vor kurzem folgende Darstellung:

Stringent hat sie (die Karlsruher Staatsanwältin) in ihrer Argumentation vor Gericht die Widersprüche in den Aussagen des kinderlos verheirateten 56-Jährigen gezeigt.

(Absatz editiert und teilweise gelöscht nach einer erneuten Abmahnung von Tauss‘ Rechtsanwalt)

Dabei war das Handy auf den Abgeordneten zugelassen, es handelte sich um eines seiner offiziellen Diensttelefone. Wenn man es anschaltete, erschien jedoch der Begrüßungstext „Hallo Werner“ – „Werner“ war Tauss‘ Tarnname im Pädophilen-Milieu. Und es war diese Handy-Nummer, die die Fahnder überhaupt erst auf die Fährte von Jörg Tauss gebracht hatte.

Von einer angeblichen „Recherche“ war zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede. Erst knapp eine Woche später erklärte der Politiker – und zwar zunächst der Presse und erst dann den Ermittlern – den Besitz der strafbaren Dateien mit seiner Abgeordnetentätigkeit.

Diese Darstellung hat Stefan Schröder übernommen. Und sie verkürzt auf:

Wir reden hier von einem Kerl, nämlich von Tauss, der sich den Mist über ein Handy gezogen hat (Absatz editiert und teilweise gelöscht nach einer erneuten Abmahnung von Tauss‘ Rechtsanwalt).

Tauss’ Rechtsanwalt hat diese Darstellung angegriffen (die eben gelöschten Passagen) Sie entspreche nicht den Tatsachen. Sein Mandant habe nie bestritten, dass das Handy ihm gehörte. Er habe es zu Recherchezwecken benutzt, um die Pornoszene aufzuklären.

Wir haben bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt. Und sie bestätigen dort den Rechtsanwalt von Tauss: Die Darstellung im Spiegel und daher auch bei uns ist falsch.

Die Staatsanwaltschaft sagt: Das  Handy war in einem Koffer in Tauss Wohnung, in dem der Ex-Politiker Sachen aus seinem Mietauto hortete. Die Sachen in dem Koffer und damit auch das Handy sei immer Tauss zuzuordnen gewesen. Dieser Punkt sei nie strittig gewesen.

Vor kurzem wurde die Darstellung bei Spiegel Online geändert. Auch wir haben die Darstellung dieses Punktes in dem angegriffenen Text geändert.

Es war schlicht falsch. Tauss hat nie den Besitz des Handys bestritten. Die Frage um das Handy ist aber auch nicht der Kern der Sache.

Der Kern ist: Tauss wurde verurteilt, weil er sich Kinderpornos verschafft und versendet hat.

Der Kern ist: kann man Tauss glauben, dass er die Bilder nicht zu seinem Vergnügen gesammelt hat, sondern für Recherchen? Die Staatsanwaltschaft sagt: Tauss habe sich vom 6. Mai 2007 bis 2009 Bild- und Videomaterial auf sein Handy schicken lassen. Zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten. Einige Dateien kamen am 31. Dezember 2008, an Silvester, mitten in der Nacht, die letzte um 23.58 Uhr. Weiter sagt die Staatsanwaltschaft Tauss habe zunächst nicht davon gesprochen, er habe die schrecklichen Pornobilder zu Recherchezwecken gesammelt.

Dies habe er erst nach ein paar Tagen behauptet. Richter Udo Scholl hat schließlich festgestellt: Tauss habe „aus privaten Gründen“ gesammelt. Das Gericht lies allerdings offen, ob er sich die Bilder zur sexuellen Erregung besorgte. „Dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich“, hieß in einer Pressemitteilung des Gerichts. Es könne auch sein, dass Tauss „schlicht aus Neugier“ gehandelt habe, sagte Richter Scholl.

Kann sein. Wir glauben das aber nicht. Wer still für sich Onaniervorlagen sammelt, wer keine Aufzeichnungen über seine angeblichen Recherchen macht, wer Ermittler nicht informiert, wer alles im heimlichen tut, der gleicht einem Bankräuber-Aufklärer, der zu Informationszwecken eine Bank ausraubt und das Geld versteckt. Würde so einem jemand glauben?

Wie dem auch sei. In dem Punkt mit dem Handy werden wir bis 12.00 Uhr eine  Unterlassungserklärung abgeben. Wir haben an dieser Stelle falsch berichtet und haben das korrigiert. Den Fehler einzugestehen, ist richtig. Tauss hatte nie behauptet, dass dieses Handy mit den dokumentierten Vergewaltigungen ihm NICHT gehörte.

—-

Update: Tauss‘ Anwalt hat uns erneut mit einer Abmahnung angegriffen.

Wir haben daraufhin zwei Dinge getan.

Zunächst haben wir oben im Text ein paar Absätze editiert, weil sie nur dazu dienten den Fehler, den wir gemacht haben, inhaltlich zu beschreiben. Da die Sätze sowieso falsch waren, wie wir im weiteren erklärt und dargelegt haben, lohnt sich ein Rechtsstreit wegen der falschen Sätze nicht. Also weg damit – wenn es der Wahrheitsfindung dient.

Weiter wurden wir aufgefordert, die Worte „Befriedigungsvorlage“ und „Onaniervorlage“ oben im Text zu löschen. Das werden wir allerdings nicht tun, da diese Worte freie Übersetzungen von Pornografie sind. (Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden. Quelle: Wikipedia)

Während das griechische Wort seine tatsächliche Bedeutung hinter dem fremden Klang verbirgt, machen die konkreten deutschen Worte die Wahrheit hinter dem Begriff klar. Die freien Übersetzungen zeigen, was eigentlich Pornografie ist. Pornofotos sind nun mal „Befriedigungs- und Onaniervorlagen“. Tauss‘ Rechtsanwalt hat bestätigt, dass sein Mandant Kinderpornofotos besessen hatte und zwar auf seinem Handy. Damit hatte Tauss‘ Anwalt bestätigt, dass „Befriedigungs- und Onaniervorlagen“ seines Mandanten auf dem Handy waren.

Für diese Übersetzungen sind wir bereit vor Gericht zu streiten.  Sollte uns ein Gericht den Umgang mit diesen Worten verbieten, soll es so sein. Bis dahin stehen wir zum freien Wort.

Zuletzt will uns Tauss‘ Rechtsanwalt auch weiterhin mit seiner Definition von Netz beglücken. Das bedeutet: Er sieht das Netz eng auf das Internet bezogen, wir verstehen darunter unter anderem auch das Mobilfunknetz, soweit es dem Datenaustausch dient.

Sollte Herr Tauss darüber eine gerichtliche Klärung wünschen, sind wir bereit, mit ihm vor Gericht über diesen Punkt zu streiten.

Ansonsten hat uns Tauss‘ Rechtsanwalt eine hohe Kostennote reingedrückt. Den Streitwert hat er auf 20.000 Euro festgesetzt.

Wir werden uns jetzt einen Rechtsanwalt nehmen und gegen die Kostennote vorgehen, uns erscheint der Streitwert zu hoch. Wir halten 1000 bis 5000 Euro für angemessen.

Gleichzeitig werden wir uns gegen die weiteren Angriffe von Herrn Tauss wappnen.

Dazu gehört auch, dass wir die Kommentare zu den drei Tauss-Artikeln abgeschaltet haben. Tauss hat uns in der zweiten Abmahnung schon wegen eines Kommentars  attackiert. Ein weiterer Streitherd lohnt nicht. Deswegen kann es sein, dass wir auch einzelne alte Kommentare editieren oder ganz löschen.

Piraten: Tauss ist raus

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat die Piratenpartei verlassen und zog damit die Konsequenz aus seiner Verurteilung wegden des Besitzes von Kinderpornographie.

Tauss erklärt auf seiner Webseite unter der Überschrift „Piraten stärken“ seine Gründe für den Austritt:

Nach meiner Verurteilung stellt sich die Frage nach der Richtigkeit meiner aktiven Mitgliedschaft erneut. Selbstverständlich wäre das Urteil des LG Karlsruhe kein satzungsgemäßer Ausschlussgrund, wie einige Medien spekulieren. Denn ich bin keines Verbrechens (im Sinne des StGB) beschuldigt, das mit mindestens einem Jahr Haft zu ahnden wäre. Insofern sind die Spekulationen schlichter journalistischer Blödsinn.

Dennoch muss ich mir natürlich die politische Frage stellen, ob infolge der zu erwartenden Fortsetzung der medialen Hetzkampagne nach dem Urteil des LG mein Verbleib in der Partei die Piraten eher stärkt oder eher schwächt. Gerade die einhellig “tauss-feindliche” und obrigkeitsstaatlich orientierte Presselandschaft in Baden-Württemberg stärkt meine Vermutung, dass im anstehenden Landtagswahlkampf 2011 (aber auch bei den anderen Landtagswahlkämpfen) meine Mitgliedschaft in der Partei eher kontraproduktiv wäre. Wir müssen an den Infoständen über unsere Inhalte diskutieren können und dürfen nicht durch eine “Tauss-Debatte” gelähmt werden.

Aus diesem Grunde erkläre ich meinen Austritt aus der Partei.

Damit aber kein Missverständnis entsteht: Dieser Austritt erfolgt, um die Piraten und unsere Sache zu stärken.

Mit seinem Austritt hat Tauss der Piratenpartei eine lange und bittere Auseinandersetzung erspart. Die Piraten selbst hatten nach seiner Verurteilung auf eine solche freiwillige Lösung gesetzt. Sie dankt in einer ersten, knappen Reaktion, Tauss für die Zusammenarbeit.

Damit haben die Piraten ein Problem weniger. Nun müssen sie viel Arbeit in den Aufbau einer Parteistruktur setzen, das Programm weiterentwickeln und Personen die Freiräume geben, sich in der Öffentlichkeit zu entwickeln. Ob ihr das gelingen wird, bleibt abzuwarten. Die mässigen Ergebnisse bei der Landtagswahl in NRW deuten an, dass den Piraten nicht die Zeit gegeben wird, sich zu entwickeln, die die Grünen in den 80er Jahren hatten.

Update: Tauss und die Reaktionen

Gestern habe ich das milde Urteil gegen Jörg Tauss angegriffen. Weil der Kinderschänderbildchensammler nur eine Strafe auf Bewährung bekommen hat. Seither toben sich in den Kommentaren die Tauss-Verteidiger aus. Das Gericht wird angegriffen, weil es Tauss nachgewiesen hat, dass dieser die ekeligen Bilder gesammelt hat. Ich werde angegriffen, weil ich meiner Meinung klare Worte gegeben habe. Gut. So soll es sein. Wer austeilt, muss auch einstecken.

Aber es gibt fünf Punkte, die mich jetzt immer noch extrem ärgern.

1) Während die Piraten endlich politische Verantwortung zeigen und dem Vergewaltigungsbildermann Tauss nahe legen, die Partei zu verlassen, um noch mehr politischen Schaden von den Piraten abzuwenden, kämpfen hier etliche Kommentatoren die letzte Schlacht um den hoffentlich bald Ex-Piraten Tauss. Akzeptiert endlich, dass der schon Ex-SPD-Politiker Tauss Unrecht getan hat. Er hat verloren. Tauss hat Bilder von ekeligen, kriminellen Verbrechen gesammelt. Das ist nicht zu entschuldigen – wie das Gericht befunden und geurteilt hat. Ihr mögt Tauss als Mensch leiden – seine Tat ist trotzdem verwerflich.

2) Natürlich kann ich hier bei den Baronen meine persönliche Meinung sagen. Und ein ekeliges Verbrechen verdient in meinen Augen klare, deutliche Worte und kein schwurbeliges Drumherum, wie dieses abstoßende verniedlichende „KIPO“, dass der Verteidiger von Tauss im Prozess benutzte. Wer meint, das Tauss-Verbrechen müsse mit einem netten einerseits-andererseits Kommentar abgehandelt werden, der irrt. Es geht bei der Tauss-Sammlung um die Bilder von einigen der miesesten Straftaten, die ich mir denken kann. Wer sich sowas runterzieht, ist selbst ein Verbrecher. Und wir reden hier nicht von Polizisten und Staatsanwälten, die sich den Dreck ansehen müssen, um die Täter zu überführen.

Update

Widerruf – Korrektur

Hier stand eine Passage in der wir behaupteten, Tauss habe am Anfang so getan, als ob ihm das bei ihm gefundene Handy nicht gehört habe. Wir haben uns dabei an einer fehlerhaften Darstellung von Spiegel-Online orientiert. Nach Gesprächen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft müssen wir einräumen, dass Tauss nie bestritten hat, das ihm das Handy mit den Kinderpornographischen Darstellungen gehört. Für diesen Fehler entschuldigen wir uns.  Stefan Schröder, Stefan Laurin

3) Ich bin mir sicher, selbst wenn bei uns in den Kommentaren etliche Leute verschwörungstheoretisch das Gericht anzweifeln, vertrauen die meisten Menschen dem Urteil. Das Bild in unseren Kommentaren verzerrt die Wirklichkeit. Blindwütig wird gegen die klaren Worte gehetzt.

4) Mich erbarmt es, wenn sich die Kommentatoren mehr damit beschäftigen, Tauss reinzuwaschen, als an die Kinder zu denken, die von dreckigen Verbrechern vergewaltigt wurden, damit Leute wie Tauss die Bilder kaufen konnten. Leute wie Tauss bilden den Markt, den die Vergewaltiger nutzen, um mit ihren Verbrechen Geld zu machen.

5) Ich habe einen Fehler gemacht, als ich schrieb, das Gericht habe geurteilt, Tauss habe sich den Dreck zu seinem sexuellen Spaß besorgt. Diesen Fehler habe ich transparent korrigiert – auch wenn ich Tauss kein Wort glaube. Aber egal. Aus der Korrektur eines Fehlers, eine wilde Verschwörungsarie zu starten, wie es einige Tauss-Verteidiger in den Kommentaren taten, finde ich behämmert. Auch hier das starkes Wort, weil die Vorwürfe in meinen Augen völlig absurd sind.

Und Ende.

Aufgrund der aktuellen juristischen Auseinandersetzung mit Jörg Tauss haben wir die Kommentarfunktion ausser Kraft gesetzt.

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Tauss, der Kinderschändergucker der Piraten, ist verurteilt – zu recht

Das Urteil ist milde. Wie so oft. Der Kinderschändungen sammelnde Piratenpolitiker Jörg Tauss, dieser Ex-SPD-Fachmann für das Internet, ist nur zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In den Knast muss der Pirat wegen seiner Vergewaltigungsbildersammlung nicht. Schade. Ich hätte es ihm gegönnt.

Es ist nun gerichtsfest nachgewiesen, dass sich Tauss Bilder von Kindervergewaltigungen besorgt hat.

(Das Gericht hat nicht festgestellt, dass sich der Angeklagte die fiesen Missbrauchsdokumente aufgrund seines „sexuellen Interesses“ besorgt hat. Das war bei der Urteilsfindung unerheblich, sagt das Gericht. Deswegen habe ich die ursprüngliche Passage hier oben geändert, auch wenn ich Tauss nicht ein Wort glaube. Danke an teacup Kommentar #2 für den Hinweis.)

Damit ist gleichzeitig Tauss‘ Schutzbehauptung als solche entlarvt, er habe nur aus dienstlichen Gründen die Vergewaltigungen gesammelt. Nein, dem war nicht so. Tauss hat sich in seinem Lügengeflecht verfangen. Mit dem Urteil ist die Sache aber nun geregelt. Es gibt keine Unschuldsvermutung mehr, sondern nur noch eine Schuldgewissheit.

Wie gehen nun die Piraten damit um, mit dem Vergewaltigungsbildchensammler in ihren Reihen. Können sie es sich politisch leisten, mit einem Mann zusammen für die Freiheit im Netz zu streiten, der diese Freiheit missbraucht hat für ein ekeliges Verbrechen? Ich denke nein. Sie können es nicht.

Die Piraten müssen jetzt endlich den Schlussstrich ziehen, den sie nicht zu ziehen wagten, als der Überläufer Tauss sich anbot als erster Abgeordneter der Piratenpartei im Bundestag.

Tauss muss weg.

Aufgrund der aktuellen juristischen Auseinandersetzung mit Jörg Tauss haben wir die Kommentarfunktion ausser Kraft gesetzt.

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