NSU und der Corelli-Bericht: Alter Wein in neuen Schläuchen?

Thomas Richter, alias Corelli 2012 in Magdeburg; Foto: Roland Geisheimer; attenzione photographers
V-Mann Corelli (mit Kappe) 2012 in Magdeburg; Foto: Roland Geisheimer; attenzione photographers

Gestern Nachmittag berichtete Sonderermittler Jerzy Montag bis in den Abend hinein dem Parlamentarischen Kontrollgremium über seine Erkenntnisse zum V-Mann Corelli. Im September 2014 hatte der Bundestag mehrheitlich im Fall des Top-Spitzels den Einsatz eines Sonderermittlers beschlossen. Der 300 Seiten starke Bericht liegt seit gestern vor und soll Transparenz schaffen. Das Interesse an Corelli, der in der Szene unter dem Spitznamen HJ Tommi bekannt war, ist berechtigterweise groß. 2012 fand man in den Archiven des Bundesverfassungsschutzes eine DVD mit der Aufschrift NSU – ein erster Hinweis auf das Mordtrio, den der V-Mann bereits 2005 an den Verfassungsschutz übergeben haben soll. In den beiden darauf folgenden Jahren ermordete der NSU noch vier weitere Opfer, darunter der Dortmunder Kioskbesitzer Mehmet Kubasik.

Der V-Mann, bürgerlich Thomas Richter, hätte zur Aufklärung der Hintergründe der NSU-Morde einiges beitragen können – davon sind viele überzeugt. Doch verstarb er am 7. April 2014 mit 39 Jahren. Der Todeszeitpunkt warf Fragen auf: Corelli erlag ausgerechnet wenige Tage vor seiner Vernehmung einem „diabetischen Schock“– ein natürlicher Tod, so das Ergebnis der Obduktion. Diesen Schluss lässt auch der Montag-Bericht zu.

Die weiteren Fakten sollen heute den Hauptstadtjournalisten in einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt werden. Werden sie nur mit Häppchen-Wahrheiten und leicht verdaulichen Schlagworten abgespeist, kann man davon ausgehen, dass das Interesse an Corelli nicht nachlassen wird. Dann würde der Fall Thomas Richter nicht ohne weiteres für immer zwischen zwei Aktendeckeln verschwinden. Auch wenn sich das einige vermutlich wünschen.

Lockere Kontakte oder gut funktionierendes Netzwerk?

Die Frage, ob Corelli vor oder während seiner 12-jährigen Arbeit für den Verfassungsschutz direkten oder zumindest indirekten Kontakt zu dem mörderischen Trio hatte, wurde in der gestrigen Sitzung nicht zufriedenstellend geklärt, war aus dem Umfeld des PKG zu hören. Der Interpretationsspielraum zwischen „lockerer Kontakt“ und Netzwerk ist groß und bietet weiter Raum für Spekulationen. Fest steht, das Corelli bis Mitte November 1993 im engeren Kreis der verbotenen „Nationalistischen Front (NF) tätig war. Mit 19 Jahren entschied der junge Thomas Richter, sich von der NF zu trennen („ich habe genug“) und bot an, Interna der rechtsradikalen Szene weiterzugeben. Er verriet, laut vertraulichen VS-Bericht, seine NF-Kollegen und berichtete der Polizei über die geheimen Lagerorte des rechtsradikalen Verlages „Klartext“. Danach tauchte er erst einmal ab „z.Zt. unbekannten Aufenthalts“, notiert der Verfassungsschutz. Es war der Beginn einer langjährigen Spitzel-Karriere – die Corelli bis September 2012 fortsetzte.

Corelli und der Weisse Wolff

Für Aufregung sorgte, dass 2012 zufällig eine DVD auftauchte, die Corelli bereits im Jahr 2006 an den Verfassungsschutz weitergegeben haben soll. Der Fund von 15000 Datensätzen wurde nicht ausgewertet – eine DVD war mit “NSDAP/NSU”beschriftet. Seit diesem Zufalls-Fund steht der V-Mann Corelli im Fokus.

Website Weisser Wolf mit Kommentar von HJ TOMMY
Website Weisser Wolf mit Kommentar von HJ TOMMY, Screenshot Ulrike Märkel

Auch die Verbindung von Corelli zu dem Magazin Der Weisse Wolf bleibt interessant. Das rechte Magazin schrieb in dem Heft 1/2002, das auf dem Cover Hitler als Kind zeigt, den Satz: „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen. Der Kampf geht weiter…“. Der V-Mann soll dem Weissen Wolf Webspace zur Verfügung gestellt haben. In der Kommentarzeile auf der Website des Magazins, die die Ausgabe mit dem NSU-Hinweis bewirbt, lobt Corelli seine Kollegen. Unter seinem Pseudonym HJTHOMMY heisst es: „Kamerad! Sehr gute Seite! Mit Nationalen Gruß.“

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Update NSU: NRW-Justizminister Thomas Kutschaty wünscht keine Transparenz zum Tod des V-Mannes „Corelli“

Corelli in Dortmund 2012 (links mit Kappe und Kamera) Foto: Roland Geisheimer/ attenzione photographers

Corelli 2012 (links mit Kappe und Kamera) Foto: Roland Geisheimer/ attenzione photographers

Update: Die Sachverständige der Charité wurde am 02. Februar 2015 in der 36. Ausschusssitzung des Innenausschusses gehört. Sie äußerte sich ausführlich zu dem hyperglykämischen Koma aus medizinischer Sicht und beantwortete detailliert die Fragen der Abgeordneten. Sie verfügte allerdings nicht über „tiefergehende Informationen“ zur Person des Thomas R. Eine Einwirkung von Außen, also der Einbringung eines Stoffes um eine Diabetes bzw. ein Diabetes-Koma auszulösen, hielt die Sachverständige für „nahezu ausgeschlossen“. Zudem müssten erhebliche Mengen der in Frage kommenden Substanzen beigeführt werden, was ohne vom Betroffenen bemerkt zu werden, kaum möglich sei. Auch müssten in bestimmten Fällen weitere auslösende  Faktoren hinzukommen. Petra Pau (Die Linke) bemängelt in der Sitzung noch einmal, das man ergänzend zu den Ausführungen der Sachverständigen nicht das Gutachten vorliegen habe.

Am 25. Februar 2015 behandelte der NRW-Landtag den Tod des V-Mannes Corelli, der im April 2014 tot in seiner Wohnung im Kreis Paderborn aufgefunden wurde. Thomas R., alias Corelli, verstarb mit 39 Jahren. Vor allem der Todeszeitpunkt wirft viele Fragen auf. Thomas R. verstarb nur wenige Tage vor seiner Vernehmung. Er hätte wesentlich zur Aufklärung der Hintergründe der NSU-Morde und der Rolle des Verfassungsschutzes beitragen können. Die Obduktion ergab eine „natürliche Todesursache“. An dieser Version gibt es erhebliche Zweifel, doch machte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) vorgestern deutlich, dass es kein ernstzunehmendes Interesse der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gibt, die genauen Todesumstände des V-Manns ‚Corelli“ aufzuklären. Transparenz ist offenbar unerwünscht.

Im Januar hatte Justizminister Kutschaty in enger Absprache mit der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Hamm das Versenden des toxikologischen Gutachtens an die Abgeordneten unterbunden. Das Schreiben vom 20.01.2015 ist ernüchternd. Der NRW-Justizminister teilte mit, dass es nach Prüfung durch den Generalstaatsanwalt in Hamm „keine Rechtsgrundlage für die Übersendung von Mehrfertigungen von Aktenteilen und die Erteilung von Auskünften aus den Verfahrensakten“ gebe.

Die Einsicht in das Gutachten ist aber Voraussetzung, um den Tod eines der wichtigsten V-Männer und Zeugen aus dem NSU-Umfeld, umfassend aufzuklären.

Vor zwei Tagen berichtet Kutschaty dann zumindest den Abgeordneten im Rechtsausschuss im NRW-Landtag zum Fall Corelli. Doch ergab der Bericht zum Todesermittlungsvorgang, der auf den Berichten der Staatsanwaltschaft beruht, wenig Erhellendes. Ausführlich wurde zwar das Auffinden der Leiche, die Obduktionsergebnisse und das Verfahren der verschiedenen Gutachten beschrieben, doch ist das Résumé am Ende: „Natürliche Todesursache“. Zur Richtigkeit dieses Ergebnisses können sich die Abgeordneten im Land und im Bund allerdings kein klares Urteil bilden.

Über den Ablauf und die Gründe für den frühen Tod des V-Mannes könnte ihnen nur der maßgebliche Gutachter, Prof. Dr. S., ein umfassendes Bild verschaffen. Doch diesen dürfen die Abgeordneten nach dem Willen des Justizministers nicht befragen.

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