Klosterschülerinnentauglich war die deutsche Vorgehensweise in Sachen instinktorientierte Angebote im WWW schon immer. Bereits im jungen deutschen Internet, Ende der 90er Jahre, wurde der strenge deutsche Jugendmedienschutz durchgesetzt.
Während im Ausland, zur damaligen Zeit (Heute übrigens auch noch!), der absolute Großteil aller Seiten ein recht simples Verfahren hatte um explizite Inhalte zu schützen – nämlich über die einfache Frage „Sind Sie über 18? Ja / Nein“ – war es für deutsche Betreiber, die legal in Deutschland arbeiten wollten, schwieriger. Hier war eine Altersverifzierung notwendig: Bis 2004 konnte man seinen Ausweis an einen Anbieter faxen oder per Post eine Ausweiskopie zu diesem schicken und Tage später konnte man mit erhaltenen Benutzerdaten über ein AVS-Tor (Altersverifikationssystem) auf (vermeintlich) jugendgefährdende Inhalte zugreifen.
Man konnte also nur den deutschen Markt bedienen. Und dies unter erschwerten Bedingungen.
Mit dem Amoklauf von Erfurt wurde Jugendmedienschutz Chefsache. Beim Amokschützen wurden zwar keinerlei pornografischen Inhalte, sondern nur Egoshooter, gefunden:
Aber es war Wahlkampf und so wurde die sog. Kommission für Jugendmedienschutz ins Leben gerufen. Und der Jugendmedienschutz nochmals verschärft.