Corelli 2012 (links mit Kappe und Kamera) Foto: Roland Geisheimer/ attenzione photographers
Update: Die Sachverständige der Charité wurde am 02. Februar 2015 in der 36. Ausschusssitzung des Innenausschusses gehört. Sie äußerte sich ausführlich zu dem hyperglykämischen Koma aus medizinischer Sicht und beantwortete detailliert die Fragen der Abgeordneten. Sie verfügte allerdings nicht über „tiefergehende Informationen“ zur Person des Thomas R. Eine Einwirkung von Außen, also der Einbringung eines Stoffes um eine Diabetes bzw. ein Diabetes-Koma auszulösen, hielt die Sachverständige für „nahezu ausgeschlossen“. Zudem müssten erhebliche Mengen der in Frage kommenden Substanzen beigeführt werden, was ohne vom Betroffenen bemerkt zu werden, kaum möglich sei. Auch müssten in bestimmten Fällen weitere auslösende Faktoren hinzukommen. Petra Pau (Die Linke) bemängelt in der Sitzung noch einmal, das man ergänzend zu den Ausführungen der Sachverständigen nicht das Gutachten vorliegen habe.
Am 25. Februar 2015 behandelte der NRW-Landtag den Tod des V-Mannes Corelli, der im April 2014 tot in seiner Wohnung im Kreis Paderborn aufgefunden wurde. Thomas R., alias Corelli, verstarb mit 39 Jahren. Vor allem der Todeszeitpunkt wirft viele Fragen auf. Thomas R. verstarb nur wenige Tage vor seiner Vernehmung. Er hätte wesentlich zur Aufklärung der Hintergründe der NSU-Morde und der Rolle des Verfassungsschutzes beitragen können. Die Obduktion ergab eine „natürliche Todesursache“. An dieser Version gibt es erhebliche Zweifel, doch machte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) vorgestern deutlich, dass es kein ernstzunehmendes Interesse der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gibt, die genauen Todesumstände des V-Manns ‚Corelli“ aufzuklären. Transparenz ist offenbar unerwünscht.
Im Januar hatte Justizminister Kutschaty in enger Absprache mit der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Hamm das Versenden des toxikologischen Gutachtens an die Abgeordneten unterbunden. Das Schreiben vom 20.01.2015 ist ernüchternd. Der NRW-Justizminister teilte mit, dass es nach Prüfung durch den Generalstaatsanwalt in Hamm „keine Rechtsgrundlage für die Übersendung von Mehrfertigungen von Aktenteilen und die Erteilung von Auskünften aus den Verfahrensakten“ gebe.
Die Einsicht in das Gutachten ist aber Voraussetzung, um den Tod eines der wichtigsten V-Männer und Zeugen aus dem NSU-Umfeld, umfassend aufzuklären.
Vor zwei Tagen berichtet Kutschaty dann zumindest den Abgeordneten im Rechtsausschuss im NRW-Landtag zum Fall Corelli. Doch ergab der Bericht zum Todesermittlungsvorgang, der auf den Berichten der Staatsanwaltschaft beruht, wenig Erhellendes. Ausführlich wurde zwar das Auffinden der Leiche, die Obduktionsergebnisse und das Verfahren der verschiedenen Gutachten beschrieben, doch ist das Résumé am Ende: „Natürliche Todesursache“. Zur Richtigkeit dieses Ergebnisses können sich die Abgeordneten im Land und im Bund allerdings kein klares Urteil bilden.
Über den Ablauf und die Gründe für den frühen Tod des V-Mannes könnte ihnen nur der maßgebliche Gutachter, Prof. Dr. S., ein umfassendes Bild verschaffen. Doch diesen dürfen die Abgeordneten nach dem Willen des Justizministers nicht befragen.