Trianel: Nur „Schlampereien“ – oder mehr?

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Das jüngste Urteil des OVG Münster vom 1.12. 2011, durch das ein sogenannter Vorbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zu Gunsten des Baues/des Betriebes des neuen „TRIANEL“ – Kohlekraftwerkes an der Stadtgrenze Lünen – Waltrop, aufgehoben wurde, ist Anlaß aufzuzeigen, daß in jüngster Zeit immer öfter Fehlleistungen der Bezirks – Regierungen, im Zusammenhang/Zusammenspiel damit auch von Gutachtern und Kraftwerksbauern/Unternehmungen festzustellen sind. Von unserem Gastautor Walter Stach.

Nur „Schlampereien“ –oder steckt mehr dahinter? Vorsätzliches Fehlverhalten? Ein Fehlverhalten, das solange unbemerkt bleibt, bis es in einem gerichtlichen Verfahren aufgedeckt oder durch einen öffentlich gewordenen und von den Medien aufgegriffenen Skandals offensichtlich wurde.

Bezirksregierungen:

Mit der schriftlichen und mündlichen Begründung seines Urteil  vom 3.9.2oo9 in Sachen „Aufhebung des Bebauungsplanes Datteln –Kohlekraftwerkstandort E.on-Datteln IV- hat das OVG Münster der  Stadt Datteln eklatante Fehlleistungen bescheinigt –„Schlampereien“ oder vorsätzliches Fehlverhalten? Danach gab es den Versuch, die eklatanten Fehlleistungen der Stadt Datteln damit zu entschuldigen, Politik und Verwaltung in Datteln seien mit diesem Bebauungs-Planverfahren überfordert worden. Das mag so gewesen sein. Diese Entschuldigung kann jedoch nicht gelten für die

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