Es war einmal mehr kein guter Tag für die Befürworter des Kraftwerks ‚Datteln 4‘. Am Donnerstag kassierte das Oberverwaltungsgericht in Münster auch den 2014 neu aufgestellten Bebauungsplan für das Kraftwerk ‚Datteln 4‘. Das bedeutete diesbezüglich, nach 2009, bereits die zweite krachende Niederlage für die Bauherren des riesigen Kohlekraftwerks, dessen gigantischer Kühlturm an der Stadtgrenze zwischen Datteln und Waltrop der Höhe des Kölner Doms entspricht.
Der mit Macht vorangetriebene Versuch den dort längst errichteten Meiler durch einen weiteren Bebauungsplan nachträglich doch noch irgendwie zu legitimieren, auch er ist damit misslungen.
Es gibt Dinge im Leben, die sind einfach nicht zu verstehen. Und zwar nicht, weil sie etwa zu kompliziert wären, sondern schlicht und einfach weil sie jegliche Logik vermissen zu lassen scheinen. In diese schwer zu akzeptierende Kategorie von Ärgernissen fällt seit Jahren schon das Kraftwerk ‚Datteln 4‘.
Da baut ein Konzern ein riesiges Kohle-Kraftwerk an einen nicht gerichtsfesten Standort, und zwar nach eigenen Bekunden von Anfang an auf eigenes Risiko. Als Gerichte das Projekt ein paar Jahre später dann tatsächlich stoppen, bemühen sich Politik und Stadtverwaltung plötzlich die vom Gericht monierten Probleme zu ‚heilen‘, indem die Rahmenbedingungen, des zuvor auf eigenes Risiko in die Landschaft gesetzten Meilers, der Realität anzupassen versuchen.
Das alleine ist ja schon schlechter ein Witz, und wurde in den vergangenen Jahren hier im Blog auch schon etliche Male thematisiert. Geändert hat das Alles freilich bisher nichts.
Das Kraftwerk ‚Datteln 4‘ im Kreis Recklinghausen beschäftigt bekanntlich seit Jahren die Gerichte. Vor rund 10 Jahren wurde der Bau juristisch gestoppt, ihm die Baugenehmigung entzogen, da diese fehlerhaft war. Kritiker des Vorhabens freuten sich seinerzeit über die Einordnung des Kraftwerks als ‚Schwarzbau‘. Dann setzten Bemühungen ein, das Projekt politisch zu retten, den Meiler am Ende doch noch ans Netz zu bringen.
Bis zum heutigen Tage ist der Ausgang der Geschichte offen. Technisch (Probleme mit dem Kesselstahl), politisch (Zielabweichungsverfahren usw.) und auch juristisch (anhängige Verfahren). Stehen tut der Bau, dessen Kühlturm der Höhe des Kölner Domes entspricht, aber noch, er wird sogar weiter gebaut. Über eine Milliarde Euro hat der Bauherr inzwischen auf eigenes Risiko verbaut. In diesem Blog haben wir uns schon häufig damit beschäftigt und emotional diskutiert.
Wenn man dann aber einmal andere Urteile liest, so wie ich heute, dann kommen einem Zweifel an unserem Rechtssystem und an der Frage, ob Recht wirklich für alle gleich ist.
Endlich kann das leidige Kapitel ein Stück weiter erfolgreich verarbeitet werden. Das Urteil gegen den BVB-Attentäter ist nämlich gefallen. Dieser wurde heute in Dortmund zu 14 Jahren Haft verurteilt.
Wegen des Sprengstoffanschlags auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund hat das Dortmunder Landgericht den Angeklagten Sergej W. zu 14 Jahren Haft verurteilt. Gut eineinhalb Jahre nach dem Attentat hielt die Strafkammer den Beschuldigten damit des 28fachen Mordversuchs, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.
Über die Einflüsse der Tat im April 2017 auf die sportlichen Geschicke des Vereins war in und um Dortmund herum lange und emotional spekuliert worden. Der BVB unterlag zwar im unmittelbar nach dem Anschlag terminierten Champions-League Duell mit der AS Monaco, holte wenig später jedoch mit Trainer Thomas Tuchel erfolgreich den DFB-Pokal gegen Eintracht Frankfurt in Berlin, wurde zudem Vizemeister in der Fußball-Bundesliga.
Trotz des Titels im DFB-Pokal brachten die dramatischen Ereignisse rund um den Bombenanschlag in Dortmund auch hinter den Kulissen unzweifelhaft so einiges in Wanken, führten letztendlich auch zur Trennung des Vereins von Coach Tuchel, nachdem sich dieser mit der Klubführung überworfen hatte, weil er die Ereignisse grundlegend rund um den Anschlag anders bewertet hatte als beispielsweise BVB-Präsident Reinhard Rauball und auch Klubboss Aki Watzke.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Fixierungen in Psychiatrien zukünftig nur noch auf richterliche Anordnung durchgeführt werden dürfen. In den meisten Bundesländern reichte hierfür bislang ein Unterbringungsbeschluss aus. Der Betroffene wurde also durch einen Richter gegen seinen Willen auf einer geschlossenen psychiatrischen Station untergebracht, somit bereits seiner Freiheit beraubt. Ob weitergehende Maßnahmen – etwa das Einschließen in einem Zimmer oder eben die Fixierung an einem Bett – notwendig waren, entschieden die Ärzte.
Ich habe selbst als Psychiater lange auf geschlossenen Stationen gearbeitet und diese Praxis nicht in Frage gestellt. Schließlich hat ein Richter bereits festgestellt, dass die betroffene Person aufgrund ihrer psychischen Erkrankung für sich oder andere gefährlich ist und ihre Freiheit eingeschränkt werden muss.
Gestern wurde nach dem Überfall auf das Dortmunder Rathaus am Wahlabend 2014 der erste Täter vor dem Amtsgericht Dormund verurteilt. Der Neonazi hatte einen Nachwuchsjournalisten angegriffen und gewaltsam zu Boden gedrückt, ein Fußtritt traf den Studenten im Gesicht. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten den Gewaltakt. Nach dreistündiger Verhandlung wurde das Urteil gegen den Rathausstürmer, den Rechtsextremisten Patrick B., gefällt. Der stadtbekannte Nazi musste sich nun – eineinhalb Jahre später – vor Gericht verantworten. Er wurde wegen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu 80 Tagessätzen verurteilt.
Die Einstellung der Ermittlungen gegen die meisten Rathausstürmer hatte letztes Jahr für große Empörung gesorgt. B. war unter den Angreifern, die am Wahlabend versuchten, sich gewaltsam Zutritt zu der Wahlparty im Dortmunder Rathaus zu verschaffen. Die Rechtsextremisten trugen uniform-ähnliche Shirts mit dem Aufdruck „Weg mit dem NWDO-Verbot“, aus der verbotene Nazi-Kameradschaft ging die Partei „Die Rechte“ hervor. Sie waren mit Pfefferspray und Flaschen bewaffnet auf das Rathaus zugelaufen. Die Gäste der Wahlparty versuchten mit einer Menschenkette den Rechten den Zutritt zum Rathaus zu verwehren. Es kam zu tumultartigen Situationen, mehrere Menschen wurden verletzt.
Anders als bei der ehemaligen Landtagsabgeordneten Daniela Schneckenburger (Die Grünen), bei der das Verfahren gegen den gewalttätigen Angreifer zunächst eingestellt worden war, kam das Gericht im Fall des attackierten Journalistik-Studenten D. zu einem eindeutigen Urteil und der Feststellung der persönlichen Schuld.
Opfer D.: Zu Boden gedrückt und ein Tritt ins Gesicht
D. war als Kameramann für ein studentisches Projekt am Wahlabend im Rathaus und wurde während seiner Berichterstattung über die Tumulte vor dem Rathauseingang von einem der Rechtsextremisten angegriffen. Der Student konnte sich noch gut an die Situation erinnern. Eindrucksvoll schilderte er dem Gericht, wie er von einem Rechtsextremisten gewaltsam zu Boden geworfen und dabei am Ellbogen verletzt wurde. Der Nazi habe ihn dann weiter auf den Boden gedrückt gehalten. „Ich habe seine Hand im Nacken gespürt“, so der Geschädigte. Während er festgehalten wurde, traf ihn ein Tritt mitten ins Gesicht. Eine Schwellung an der Stirn und den verletzten Ellbogen attestierte am nächsten Tag ein Arzt.
Wahrlich keine leichten Zeiten aktuell für Horst Heldt, Michael Zorc & Co.!
Ein großes Ziel eines Fußballmanagers war es bisher immer das Gerüst einer Bundesligamannschaft vertraglich möglichst langfristig an den eigenen Verein gebunden zu haben.
Immer beruhigend, wenn die Stars der Truppe noch weit über das aktuelle Saisonende hinaus unter Vertrag standen, der Club damit Planungssicherheit hatte, im Falle von sich anbahnenden Transfers zumindest das ‚Heft des Handeln‘ in der eigenen Hand zu haben glaubte.
Ereignisse in den letzten Monaten bringen diese scheinbar seit seit Jahren schon so vertraute Welt des Profifußballs jedoch zunehmend ins Wanken. Und zwar von völlig unterschiedlichen Richtungen aus.
Nicht nur, dass Spieler in letzter Zeit, trotz laufender Verträge, ob mit, ob ohne Ausstiegsklausel im laufenden Arbeitspapier, immer rascher mit Wechseln zu kokettieren scheinen und damit die Manager ihrer Clubs und die Fans in Unruhe versetzen. Erwähnt seien hier nur die Fälle Julian Draxler und Kevin De Bruyne, welche beide trotz erst jüngst abgeschlossener bzw. frisch verlängerter und noch langfristig laufender Verträge scheinbar ununterbrochen das begehrte Spekulationsobjekt für einen vorzeitigen Vereinswechsel sind. Selbst der Name Marco Reus, der seinen Vertrag in Dortmund ja bekanntlich erst vor wenigen Wochen langfristig und ohne diesmal ohne Ausstiegsklausel in Dortmund verlängert hat, taucht aktuell bereits wieder in diversen Meldungen über ein angebliches Interesse von diversen Clubs in den Medien auf.
In dieser Woche sorgte dann zudem ein unerwartetes Urteil für großes Aufsehen, welches die Fachwelt regelrecht in Aufruhe versetzte, und die Befristung vieler Verträge im Profibereich ganz offenkundig grundsätzlich in Frage stellt.
Ein Angriff auf die Planungssicherheit der Manager also quasi genau aus der Gegenrichtung der auf sie einwirkenden Interessen.
Das Revierderby hat viele andere spannende Fußballthemen in den letzten Tagen, zumindest hier im Ruhrgebiet, deutlich überlagert. Eines davon möchte ich aber heute hier bei uns im Blog zumindest noch einmal kurz aufgreifen, da es doch sehr viel Diskussionspotential und Emotionen in sich bergen dürfte. Da hat der FC Bayern München, nicht gerade für seine überkochende Stimmung im Stadion berühmt, und bei vielen Fußballfreunden sogar regelrecht für sein ‚Event‘-Publikum in der heimischen Arena verschrien, zuletzt einigen seiner Fans nämlich die Dauerkarte gekündigt, da sie nicht häufig genug bei dem Heimspielen des Clubs erschienen sind.
Das Alles wohlgemerkt vor dem Hintergrund ständig offiziell ausverkaufter Heimspiele. Und das hat den Betroffenen natürlich so überhaupt nicht geschmeckt.
Eine aktuelle Gerichtsentscheidung gab dem Club nun jedoch Recht.
Wer nicht mindestens 8 der 17 Bundesliga-Heimspiele der Bayern im Stadion verfolgt, der verliert in München seinen Platz im Stadion, sprich sein Anrecht eine Dauerkarte auch für die nächste Spielzeit zu erwerben. Einzelkarten sind jedoch nur sehr schwer zu bekommen. Das führt nun zu emotionalen Debatten!
Die Verurteilung von Uli Hoeneß führte am gestrigen Tage bei vielen BVB-Fans im Netz zu hämischen Kommentaren und großer Schadenfreude.
Bis zu einem gewissen Grad mögen diese Reaktionen auch ganz verständlich sein, wenn man die sportliche Rivalität der letzten Jahre, bei denen auch Uli Hoeneß gerne einmal in Richtung Dortmund `scharf geschossen‘ hat, berücksichtigt.
Leider wurden dabei aber in den letzten Tagen, speziell eben auch Gestern, nach dem Urteil, etliche Grenzen überschritten, welche man, bei aller sportlichen Rivalität nicht hätte überschreiten dürfen/müssen.
Am heutigen Montagmittag fällte das DFB-Sportgericht sein mit Spannung erwartetes Urteil in Sachen des sogenannten ‚Phantomtores‘ von Stefan Kießling vom vorletzten Freitag: Das Spiel bleibt so in der Wertung, das Spiel wird nicht wiederholt werden!
Damit folgte die DFB-Sportgerichtsbarkeit den Einschätzungen der FIFA, die sich für eine Tatsachenentscheidung stark gemacht hat. Zu kurz kommt mit diesem Urteil aus meiner Sicht das ‚Fair Play‘! Nicht nur das diese krasse Fehlentscheidung des Unparteiischengespanns somit zementiert wird, es entsteht auch eine Ungleichbehandlung im Vergleich zum ersten Phantomtor der Bundesligageschichte aus dem Jahre 1994 von Thomas Helmer, welches damals durch ein Wiederholungsspiel zwischen Bayern München und dem 1.FC Nürnberg aus der Tabellenberechnung getilgt wurde.
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.