DFB-Sportgericht: Bundesligaspiel zwischen 1899 Hoffenheim und Bayer 04 Leverkusen muss nicht wiederholt werden



Am heutigen Montagmittag fällte das DFB-Sportgericht sein mit Spannung erwartetes Urteil in Sachen des sogenannten ‚Phantomtores‘ von Stefan Kießling vom vorletzten Freitag: Das Spiel bleibt so in der Wertung, das Spiel wird nicht wiederholt werden!

Damit folgte die DFB-Sportgerichtsbarkeit den Einschätzungen der FIFA, die sich für eine Tatsachenentscheidung stark gemacht hat. Zu kurz kommt mit diesem Urteil aus meiner Sicht das ‚Fair Play‘! Nicht nur das diese krasse Fehlentscheidung des Unparteiischengespanns somit zementiert wird, es entsteht auch eine Ungleichbehandlung im Vergleich zum ersten Phantomtor der Bundesligageschichte aus dem Jahre 1994 von Thomas Helmer, welches damals durch ein Wiederholungsspiel zwischen Bayern München und dem 1.FC Nürnberg aus der Tabellenberechnung getilgt wurde.

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Fußball: DFB-Sportgericht bestraft antisemitische Sprechchöre und Randale



Vor knapp zwei Wochen haben wir auch hier auf zahlreiche antisemitische Sprechchöre während des Spiels Eintracht Frankfurt II (U23) gegen Kickers Offenbach in der Fußball-Regionalliga hingewiesen. Inzwischen hat das DFB-Sportgericht lt. Homepage der Offenbacher Kickers Strafen gegen die beteiligten Vereine ausgesprochen. Außerdem existiert weiteres Videomaterial, welches das ganze Ausmaß der Ausschreitungen in Frankfurt für jedermann belegt. Erschreckende Szenen haben sich bei diesem Derby in Frankfurt am Main abgespielt!

Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat inzwischen ein Urteil zu den Ausschreitungen in der Partie Eintracht Frankfurt II gegen Kickers Offenbach gefällt. Die Offenbacher Kickers müssen demnach 7500 Euro Geldstrafe zahlen. Die Frankfurter Eintracht wurde hingegen mit 1000 Euro Geldstrafe belegt.

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Fußball: Ein Pokalausschluss für Dynamo Dresden ist der falsche Weg!

Fußball. Quelle: Wikipedia, Foto: Anton, Lizenz: cc

Das DFB-Sportgericht hat am Montag Dynamo Dresden hart bestraft. Der Verein darf im nächsten Jahr nicht am DFB-Vereinspokal teilnehmen. Bestraft wurde der Club damit für wiederholte Ausschreitungen seiner ‚Fans‘.

Konkreter Anlass war nun die Randale, welche im Oktober das DFB-Pokalspiel der Dynamos in Hannover überschattet hatte. Dort gab es mehrere Verletzte und Festnahmen.

Auch im Vorjahr waren Anhänger des Teams bereits mehr als unangenehm aufgefallen, als das Pokalspiel in Dortmund von randalierenden Dresdener ‚Fans‘ überschattet wurde.

Damals war der Verein erst in mehreren sportgerichtlichen Instanzen einer Sperre entgangen.

Anlässlich der Wiederholung in diesem Jahr, sah das Sportgericht am Montag nun offenbar den Zeitpunkt für eine harte Bestrafung  des Clubs gekommen.

Dynamo Dresden steht noch die Möglichkeit einer Berufungsverhandlung zur Verfügung.

Ich habe mit der Art der Bestrafung allerdings so meine Schwierigkeiten.

Natürlich muss man gegen diese Art von ‚Randale‘ hart vorgehen. Das sehe ich auch so.

Es kann nicht sein das Menschen wiederholt gefährdet, Sachbeschädigungen in großem Umfang vorgenommen, und die sichere Durchführung einer solchen Veranstaltung von ein paar Chaoten immer wieder leichtfertig und absichtlich gefährdet wird.

Aber ist es wirklich richtig in der Konsequenz einen Verein, eine Mannschaft von einem solchen Wettbewerb auszuschließen? Trifft es da nicht die Falschen?

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