Polizei darf nur noch Gewaltvideos drehen

Ein ziemlich erstaunliches Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Das beschied soeben: die Polizei darf Teilnehmer an Demonstrationen nur noch filmen, wenn "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit" bestehen. Immerhin handele es sich um einen starken Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht.

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Geklagt hatten Atomkraftgegner aus dem Münsterland, verteidigt wurden sie von dem Münsteraner (Bürger-)Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, klick. Im Juni vergangenen Jahres hatte ein Kamerafahrzeug der Polizei dauerhaft und intensiv eine – wie heißt es bei den Veranstalters so schön – eigentlich "ereignisfreie" Demo von 70 Atomkraftgegnern gefilmt, die gegen die Urantransporte von Gronau nach Russland protestierten.