DFB-Sportgericht: Bundesligaspiel zwischen 1899 Hoffenheim und Bayer 04 Leverkusen muss nicht wiederholt werden



Am heutigen Montagmittag fällte das DFB-Sportgericht sein mit Spannung erwartetes Urteil in Sachen des sogenannten ‚Phantomtores‘ von Stefan Kießling vom vorletzten Freitag: Das Spiel bleibt so in der Wertung, das Spiel wird nicht wiederholt werden!

Damit folgte die DFB-Sportgerichtsbarkeit den Einschätzungen der FIFA, die sich für eine Tatsachenentscheidung stark gemacht hat. Zu kurz kommt mit diesem Urteil aus meiner Sicht das ‚Fair Play‘! Nicht nur das diese krasse Fehlentscheidung des Unparteiischengespanns somit zementiert wird, es entsteht auch eine Ungleichbehandlung im Vergleich zum ersten Phantomtor der Bundesligageschichte aus dem Jahre 1994 von Thomas Helmer, welches damals durch ein Wiederholungsspiel zwischen Bayern München und dem 1.FC Nürnberg aus der Tabellenberechnung getilgt wurde.

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Fußball: Leverkusener ‚Phantomtor‘ sorgt für Gesprächsstoff



Inzwischen dürfte es jeder Fußballinteressierte ja längst mitbekommen haben: Das Freitagspiel in der Bundesliga zwischen 1899 Hoffenheim und Bayer 04 Leverkusen wurde von einen skandalösen ‚Phantomtor‘ überschattet. Der Treffer zum zwischenzeitlichen 2:0 in der 69. Minute war kein Tor, der Ball rutschte durch ein Loch im Netz vom Außennetz in den Torinnenraum. Schiedsrichter Dr. Felix Brych gab den ‚Treffer‘ von Stefan Kießling trotzdem. Am Ende siegten die Gäste aus dem Rheinland mit 2:1.

Das Ganze ähnelt dem Phantomtor von Thomas Helmer aus dem Jahre 1994, als der FC Bayern durch dieses irreguläre Tor, am Ende den 1.FC Nürnberg mit 2:1 besiegte. Damals wurde das Spiel wiederholt. Die Bayern siegten im Widerholungsspiel gar mit 5:0, der 1.FC Nürnberg musste danach absteigen.

Im aktuellen Fall kann es wohl ebenfalls nur ein Wiederholungsspiel geben. Alles andere wäre ‚verrückt‘.

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