Hier diskutierten Sebastian Bartoschek und Robert von Cube über den bayerischen Gesetzentwurf für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Mittlerweile haben auch die DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde) und die Bundesdirektorenkonferenz zu dem Entwurf Stellung genommen. Und die Kollegen lassen kein gutes Haar an dem Machwerk, das sie Paragraph für Paragraph auseinander nehmen. Vieles bestätigt, was wir auch gesagt haben und einige interessante weitere Gesichtspunkte kommen hinzu. Hier der Link (via den Kollegen von Psychiatrie-to-go): https://psychiatrietogo.files.wordpress.com/2018/04/180312_entwurf-baypsychkhg-vergleich.docx
Noch mehr Zwangsbehandlungen?
Neben dem Einsatz von Staatstrojanern und der Fernsehübetragung von Gerichtsurteilen hat der Bundestag gestern auch eine Änderung des Gesetzes beschlossen, dass die Zwangsbehandlung von Personen regelt, die unter Betreuung stehen. Es gibt nun die Möglichkeit, auch Menschen zwangsweise zu behandeln, die nicht in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht sind. Das klingt zunächst nach einer Ausweitung der Möglichkeit, Freiheitsrechte einzuschränken.