Das Urteil gegen Jörg Tauss ist rechtkräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des früheren SPD-Politikers als offensichtlich unbegründet. Er hat sich Bilder von Kinderschändungen beschafft und besessen. Die Entscheidung des 1. Strafsenats wurde gerade in Karlsruhe bekanntgegeben.
Das Landgericht Karlsruhe hatte zuvor Tauss zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er sich in 95 Fällen „Schriften“ von Kinder- und Jugendvergewaltigungen besorgt hatte. Auf seinem Mobiltelefon beschlagnahmte die Polizei zahlreiche Bild- und Videodateien von Kinderschändungen. Bei der Durchsuchung seiner Abgeordnetenwohnung in Berlin wurden zudem drei DVDs mit Material über Vergewaltigungen von Kindern und Jugendlichen sichergestellt.
Damit ist das juristische Kapitel Tauss zumindest in diesem Fall betreffend der Onaniervorlagen abgeschlossen.
Es ist nicht abgeschlossen wenn er Verfassungsbeschwerde einlegt, was er laut Udo Vetter, schon einmal erklärt hatte tun zu wollen.
Wichtiges schön weggelassen und den Rest mithilfe steiler Behauptungen zurechtgemacht! Hey, wirklich eine der besseren Nachahmungen von Gossenpresse, die mir in letzter Zeit untergekommen sind!
Was ist den hier mit steilen Thesen bearbeitet? Kempen Oh Oh. Träum weiter.
Dummes Zeug, eine Verfassungsbeschwerde wird der nicht einreichen. Bereits die Revision war völlig aussichtslos.
Tauss wird sich damit abfinden müssen, dass das Rennen für ihn gelaufen ist. Anstatt sinnlos Geld für Anwälte zu verpulvern, sollte er sich professionelle Hilfe holen.