Tod im Dortmunder Polizeigewahrsam: Herzspezialist erhebt schwere Vorwürfe

Die Umstände des Todes des am 7. Juli verstorbenen Dortmunders Ousman Sey sind weiter ungeklärt. Ein Lüdenscheider Herzspezialist erhebt schwere Vorwürfe gegen die Rettungssanitäter, die sich zwei Mal weigerten, Sey in ein Krankenhaus einzuliefern.

Am 7. Juli starb der in Dortmund lebende Gambier Ousman Sey im Polizeigewahrsam. Die Beamten hatten ihn nach einem Bericht der Ruhr Nachrichten auf die Wache zur Eigensicherung gebracht. Zuvor hatten sich von Sey gerufene Rettungssanitäter zwei Mal geweigert, seinem Wunsch in ein Krankenhaus aufgenommen zu werden, zu entsprechen. Sey hatte ihnen gegenüber über Herzrasen geklagt.

Dass einem Mann, der über Herzrasen klagt, die Einweisung in ein Krankenhaus verweigert wird, kann der Lüdenscheider Herzspezialist Prof. Dr. med. Bernd Lemke, Direktor der Klinik für Kardiologie und Angiologie des Klinikum Lüdenscheid, nicht nachvollziehen. In einer Stellungnahme, die diesem Blog vorliegt, erhebt Lemke schwere Vorwürfe:

Im Gegensatz zur Aussage des Feuerwehr-Chefs Dirk Aschenbrenner gehört es hoffentlich nicht zum Standard der Dortmunder Feuerwehr, bei festgestelltem Herzrasen den Patienten in der Wohnung zu belassen bzw. von der Polizei in Gewahrsam nehmen zu lassen.

Herzrasen ist immer als bedrohliches Symptom zu werten. Die Unterscheidung zwischen gefährlichem und ungefährlichem Herzrasen kann letztlich nur nach ärztlicher Untersuchung getroffen werden, auch der Umstand, ob das Herzrasen nicht Ausdruck einer bedrohlichen Erkrankung ist.

Da die Notruf-Protokolle vorliegen und bei dem Patienten ein EKG geschrieben wurde, wird sich der Sachverhalt zügig aufklären lassen. Es macht auf jeden Fall betroffen, dass ein hilfesuchender Dortmunder zweimal den Rettungsdienst alarmiert, um dann im Polizeigewahrsam zu versterben.

 

 

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