Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist heute dem Antrag des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gefolgt und hat das klageabweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wegen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb des Trianel Kohlekraftwerks Lünen aufgehoben.
Wegen der Rückverweisung an das Oberverwaltungsgericht geht der langjährige Rechtsstreit des BUND gegen die Bezirksregierung Arnsberg damit in die nächste Runde.
„Wir begrüßen die Aufhebung des OVG-Urteils, weil damit unsere Auffassung in Bezug auf die erforderliche Einbeziehung der Schadstoffeinträge bereits früher genehmigter Vorhaben bestätigt wurde“, sagte Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND.
Im vorliegenden Fall waren die Schadstoffeinträge des Kupferrecyclingbetriebs Aurubis im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung unberücksichtigt geblieben. Dies war damit begründet worden, dass maßgebend für die Betrachtung der Zeitpunkt der Antragstellung sei, nicht aber derjenige der Genehmigung. Diese Auslegung des so genannten Prioritätsprinzips hat das Bundesverwaltungsgericht nun gekippt. „Nach Auffassung des BUND ergibt sich daraus, dass zusätzliche Schadstoffbelastungen des FFH-Gebietes Cappenberger Wälder durch das Kohlekraftwerk nicht zulässig sind“, so BUND-Experte Krämerkämper.
Auch im Hinblick auf das vom BUND ebenfalls beklagte Uniper-Kohlekraftwerk Datteln 4 hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgericht höchste Relevanz: Sowohl dem Bebauungsplan als auch der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Datteln 4 liegt der gleiche Rechtsfehler unterbliebener Einbeziehung bereits genehmigter anderweitiger Schadstoffausstöße zu Grunde.
Soweit das Bundesverwaltungsgericht weitere Hinweise in der Sache gegeben hat, muss nun das Oberverwaltungsgericht Münster eine Klärung herbeiführen. Da das Bundesverwaltungsgericht heute bereits ankündigte, dass die Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung lange dauern könnte, richtet sich der BUND auf einen weiteren Klage-Marathon ein. (Quelle: Bund-NRW.de)
[…] Der BUND richtet sich demnach, nach eigener Aussage, auf ‚einen weiteren Klage-Marathon ein‘. […]
Wenn Lünen hier den “Sprung über die Latte“ nicht schafft, wird Datteln 4 (weil nachrangig) bei der FFH-VP erst recht scheitern und das ist gut so !
Warum ? Es darf absolut kein Lex-Trianel in Lünen und kein Lex-Uniper in Datteln geben.
Recht muss Recht bleiben – für jedermann !