Das jüngste Urteil des OVG Münster vom 1.12. 2011, durch das ein sogenannter Vorbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zu Gunsten des Baues/des Betriebes des neuen „TRIANEL“ – Kohlekraftwerkes an der Stadtgrenze Lünen – Waltrop, aufgehoben wurde, ist Anlaß aufzuzeigen, daß in jüngster Zeit immer öfter Fehlleistungen der Bezirks – Regierungen, im Zusammenhang/Zusammenspiel damit auch von Gutachtern und Kraftwerksbauern/Unternehmungen festzustellen sind. Von unserem Gastautor Walter Stach.
Nur „Schlampereien“ –oder steckt mehr dahinter? Vorsätzliches Fehlverhalten? Ein Fehlverhalten, das solange unbemerkt bleibt, bis es in einem gerichtlichen Verfahren aufgedeckt oder durch einen öffentlich gewordenen und von den Medien aufgegriffenen Skandals offensichtlich wurde.
Bezirksregierungen:
Mit der schriftlichen und mündlichen Begründung seines Urteil vom 3.9.2oo9 in Sachen „Aufhebung des Bebauungsplanes Datteln –Kohlekraftwerkstandort E.on-Datteln IV- hat das OVG Münster der Stadt Datteln eklatante Fehlleistungen bescheinigt –„Schlampereien“ oder vorsätzliches Fehlverhalten? Danach gab es den Versuch, die eklatanten Fehlleistungen der Stadt Datteln damit zu entschuldigen, Politik und Verwaltung in Datteln seien mit diesem Bebauungs-Planverfahren überfordert worden. Das mag so gewesen sein. Diese Entschuldigung kann jedoch nicht gelten für die Bezirksregierung in Münster. Sie hat seinerzeit beratend das gesamte Bebauungsplanverfahren der Stadt Datteln maßgebend begleitet und (mit-)bestimmt.. Und die Bezirksregierung verfügt in Fragen des örtlichen und des regionalen Bauplanungsrechtes unbestrittenen über hohen Sachverstand. Für ihr eklatantes Fehlverhalten gibt es keinen Entschuldigungsgrund. Gibt es dafür eine Erklärung? „Schlamperei“ – oder mehr- bei der Bezirksregierung Münster?
Die Bezirksregierung Arnsberg bot zuletzt im Zusammenhang mit dem Envino – Skandal in Dortmund Anlaß, über „Schlamperei“ – oder mehr?“ in der dortigen Behörde nachzudenken.. Einschlägige Fragen wurden mittlerweile gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg gestellt, vor allem durch die Medien, die jedoch bis heute nicht, nicht hinreichend, nicht überzeugend beantwortet wurden. „Schlamperei –oder mehr- bei der Bezirksregierung Arnsberg?
Nunmehr hat das OVG Münster in Sachen „TRANEL“ Kohlekraftwerk Lünen der Bezirksregierung Arnsberg „eine Klatsche verpaßt“, wie BUND Sprecher Dirk Jansen nach der Urteilsverkündung am 1.12. erklärte –Zitat aus der WALTOPER ZEITUNG, Bericht vom 2.12.2011., S.3 v. Markus Wessling-..
Und deshalb ist auch hier gegenüber der Bezirks-.Regierung, dessen Bescheid aufgehoben wurde, zu fragen: „Schlamperei“ –oder mehr ?
Auffallend in den vorgenannten drei Fällen ist, daß von dem Fehlverhalten der Bezirksregierungen –von „Schlamperei“ –oder mehr?- jeweils Industrieunternehmen profitieren konnten bzw. profitieren wollten.
Gutacher:
Exemplarisch anhand der bereits angesprochenen Projekte „E.on-Datteln IV- und TRIANEL –Lünen besteht Anlaß, Fehlverhalten auch in Sachen Gutacher/Gutachten aufzuzeigen und zu fragen : „Schlamperei“ – oder mehr?
Im Zusammenhang mit einem seinerzeit von E.on bestelltem und bezahltem Gutachten in einer immissionschutzsrechtlichen Frage stellt das OVG Münster in der schriftlichen Begründung seines Urteiles vom 3.0.2009 –sh.312-fest: „Ob die Verwendbarkeit der Gutachten auch wegen der vom Antragsteller –Anmerkung: Landwirt Heinrich Greiwing, Waltrop – erhobenen Bedenken hinsichtlich der Unbefangenheit der Gutachten in Frage steht, konnte vor diesem Hintergrund dahingestellt bleiben .Die Möglichkeit einer Befangenheit des Büros Müller – BBM läßt sich jedoch nicht von vornherein von der Hand weisen. Das Büro ist von der Beigeladenen –Anmerkung: von E.ON – nämlich nicht nur mit der Erstellung von Gutachten im Rahmen des immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beauftragt worden. Vielmehr hat die Beigeladene es während der gesamten Bauphase und beim Betrieb des Kraftwerkes mit der Bauleitung im Bereich des Lärmschutzes betraut, so dass erhebliche wirtschaftliche Interessen im Raum stehen . Die Antragsgegenerin hatte somit allen Anlass, die vorgelegten Gutachten einer kritischen und eingehenden Prüfung zu unterziehen“.
„Eine Klatsche“ in Sachen Unbefangenheit von Gutachtern und Gerichtsfestigkeit ihrer Gutachten.
Für alle Behörden hätte das erneut Anlaß sein müssen, bei ihren Entscheidungen sich nicht „blind“ auf Gutachten zu verlassen, die bestellt und bezahlt werden von dem Unternehmen, das von der Behörde die Erteilung einer Genehmigung erwartet.
Nunmehr hat der Vorsitzende Richter bei OVG Münster in der mündlichen Begründung des TRIANEL-Urteiles vom 1.12.2011 u.a. zu den von Trianel bestellten und bezahlten Gutachten/Gutachter angemerkt: „Ein Gutachten, das sich in dieser Weise angreifbar macht, schadet der Reputation Ihres Unternehmens –Anmerkung: der von TRIANEL“. Gegenüber einer Gutachterin, die für TRIANEL gearbeitet hat, merkte der Vorsitzende Richter an: ……. „war wissenschaftlich nicht redlich“. Und: „Hätte meine Doktorandin eine solche Arbeit abgeliefert, hätte ich sie zur Nachbearbeitung zurückgegeben.( Zitate entnommen der WALTROPER-ZEITUNG a.a.O.-).
„Schlampereien“ -oder mehr?
Unternehmen:
E.on –in Sachen Kohlekraftwerk Datteln IV-, TRIANEL –in Sachen Kohlekraftwerk Lünen-, Envino –in Sachen Betriebstätte Dortmund:
„Schlampereien“ –oder mehr seitens der Unternehmen?
Danach ist aus unterschiedlichem Anlaß und aus unterschiedlichen Gründen das jeweilige Unternehmen zu fragen.. Was in diesem Zusammenhang besonders nachdenklich stimmt: Die Unternehmen haben alles getan, um aus wirtschaftlichen Gründen ihre Projekte zu realisieren bzw. ihre Produktionsstätte –sh.Envino- zu betreiben. Sie haben dabei nicht, nicht hinreichend oder gar nicht das geltendes Recht beachtet, das dem Schutz der Menschen und dem Schutz von Land, Wasser, Luft, von Flora und Fauna dient. Und das wäre folgenlos(!!) für die Unternehmen geblieben, aber folgenschwer für die Menschen und für Land, Wasser, Luft, für Flora und Fauna, wenn nicht geklagt worden wäre –sh.E.on -Datteln IV, sh.TRINEL Lünen- oder wenn nicht –zufällig? -eklatante Mißstände –sh.Envino-öffentlich und von den Medien angeprangert worden wären.
„Schlampereien“- oder mehr? – in den ausschließlich der Gewinnmaximierung verpflichteten Unternehmen?
Es könnte im Interesse der Unternehmen insgesamt Einiges „besser laufen“, es könnte sich die Frage nach „Schlampereien- oder mehr“ weitgehend erübrigen, wenn die Unternehmen vor allem dann, wenn umweltrelevante Probleme zu lösen sind, durch sie nicht alles versucht würde, vorgegeben Grenzwerte auf keinen Fall zu unterschreiten und sich dieses dann durch Gutachter bestätigen zu lassen, die von ihnen bestellt und bezahlt wurden. Unternehmen sollten sich im eigenen Interesse statt an Grenzwerten am „neuesten Stand der Technik“ orientieren und sich das gutachtlich bestätigen lassen; dann würden Grenzwerte in jedem Einzelfall deutlich unterschritten. Möglicherweise hätten in der Folge E.on und Trianel die „Klatschen“ durch das OVG Münster vermeiden , zumindest dämpfen können. Den Envino-Skandal hätte es gar nicht geben. Und die Frage nach „Schlamperei“ –oder mehr?- hätte sich nicht gestellt.
…. und das ’schönste‘ daran: Keines der drei Themen ist weiter als 10 km vom Waltroper Rathaus entfernt, aber nichts davon liegt direkt im Verantwortungsbereich der Stadt Waltrop. Wir sind umringt von diesen Dingen. Zufall oder einfach Pech?
Und vom NewPark reden wir jetzt mal gar nicht erst….
Toll hier zu leben 😉
Robin, ich bin mir nicht so sicher, ob Politik und Verwaltung der Stadt Waltrop in allen drei Fällen, wenn sie in Waltrop plaziert wären, bei entpsrechendem Druck d.d.Unternehmen, die Landespolitik.d.Medien „aus Einsicht und eigenem Antrieb“ wesentliche anders gehandelt hätten als die Lokalverantwortlichen in Datteln, Lünen, Dortmund.
@Walter: Ich wollte damit auch keine ‚Lanze‘ für die Waltroper Verwaltung brechen. Wie du ja weisst habe ich mit den lieben Freunden der Verwaltung hier vor Ort privat auch schon meine schlechten Erfahrungen machen müssen.
Ich wollte damit nur mal aufzeigen wie sich die Sache hier von Waltrop aus betrachtet derzeit so darstellt.
Egal in welche Himmelsrichtung man von hier aus schaut, umstrittene Großprojekte überall….(sprichwörtlich übrigens, bei der kurzen Distanz) und überall gibt es reichlich Ungemach…
Und als Waltroper Bürger hat man eigentlich auf nichts so wirklich direkten Zugriff. Man ist eher ‚ungefragter‘ Zuschauer und Zaungast (auch im wahrsten Sinne des Wortes). Das ist schon eine bemerkenswerte Situation für uns Waltroper derzeit. Ich kann mich gar nicht erinnern, dass es soetwas hier in der Größenordnung und Vielzahl schon einmal gab.
Wenn man es positiv sieht, dann könnte man sagen: In den nächsten Jahren wird uns hier nicht langweilig.
Sieht man es negativ, dann heisst das Motto: Wir sind über viele Jahre von diesen Problemen eingekreist.
Das Problem ist, dass die Regelungsdichte und damit die Technizität von Vorschriften sowie deren inhärenten Konflikte normale Behörden immer mehr überfordern. Während Behörden zudem unter Zeitdruck handeln, können sich unabhängige Gerichte mit der Prüfung der Unterlagen dagegen so lange Zeit lassen, wie sie zu benötigen glauben. Die Lösung wäre, das nicht staatlich regulieren zu wollen, sondern dem Privatrecht, dem Haftungs- und Nachbarschaftsrecht zu überlassen. Das kürzlich ergangene Urteil, Erdbebenschäden nicht nach Bergrecht sondern nach Nachbarschaftsrecht zu beurteilen, ist ein erster Schritt.
Im Falle Trianel hat es jetzt u.a. deshalb so lange gedauert bis zum Urteil, weil erst noch von einem anderen Gericht überprüft wurde ob der BUND so überhaupt klageberechtigt ist. Das hat die Sache noch einmal um ca. 2 Jahre verzögert. Somit ist es nun, ähnlich wie in Datteln, soweit gekommen, dass das Kraftwerk schon fast fertig in der Landschaft steht. Und in beiden Fällen wird von den Betreibern nun natürlich genau daraus versucht ein Argument für die Inbetriebnahme zu machen. Nach dem Motto ‚Wäre doch schade das schöne Kraftwerk jetzt abzureissen und damit viel Geld zu vernichten.‘ Das kann es ja auch nicht sein. Da muss, meiner Meinung nach, am Ablauf dieser Streitigkeiten etwas stark beschleunigt werden. Im Sinne aller Beteiligten.