Unterlassungsklage von regimenahem Iraner in Frankfurt abgewiesen

Landgericht Frankfurt Foto: Dontworry Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bericht über ein Gerichstverfahren: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Hani Karimian gegen Kazem Moussavi vom Landgericht Frankfurt am Main weitgehend abgewiesen 

In seinem Antrag vor dem Landgericht Frankfurt am Main erklärte Hani Karimian: „Der Antragsgegner [Kazem Moussavi] ist Autor und Sprecher der ‚Green Party‘ im Iran. Er lebt in Deutschland und stellt sich öffentlich als Kritiker des iranischen Regimes dar. Dazu postet er täglich in sozialen Netzwerken (Instagram, Facebook etc.) und lässt dabei die notwendige Differenzierung vermissen. Regelmäßig verbreitet er in sozialen Netzwerken unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen und Diffamierungen. Opfer dieser Diffamierungen ist in letzter Zeit verstärkt der Antragsteller [Hani Karimian].“

Hani Karimian, ein angeblich „19-jähriger Schüler“, stellt sich auf seinem Instagram-Account als „Politiker“ und „stellvertretender Bundesvorsitzender der „@diejungengerechten“- (Die Gerechtigkeitspartei–Team Jürgen Todenhöfer) vor.

Einigen Nutzern der Instagram-Seite zufolge wird Karimian aufgrund seiner Berichterstattung und Videos als Unterstützer bestimmter politischer Gruppierungen im Nahen Osten wahrgenommen, insbesondere solcher, die mit dem Mullah-Regime im Iran, der Hisbollah und der Hamas sympathisieren sollen. Seine Beiträge, die sich kritisch gegenüber Israel äußern, werden von Beobachtern als Ausdruck einer Rhetorik gesehen, die an die Sprache erinnert, die von Teheraner Machthabern genutzt wird. Begriffe wie ‚Apartheid-‚, ‚zionistisch-barbarisches‘ und ‚Kindermörder-Regime‘ und dergleichen werden in diesem Zusammenhang von manchen als menschenverachtend und antisemitisch gewertet.

 Zusätzlich zeigt ein Bild auf dem iranischen Auslandssender PressTV, einer Plattform des israelfeindlichen und antisemitischen Regimes, den Kläger Hani Karimian als Organisator einer Demonstration unter dem Motto „Finger weg von unseren Gotteshäusern“ für die Wiedereröffnung des von der Bundesregierung wegen „Terrorunterstützung“ verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) am 24.09.2024 vor dem Bundeskanzleramt in Berlin.

Das Foto von Hani Karimian im Video von ShabesthanNews-PressTV , am 26.08.2024: https://t1p.de/r091i

PressTVs Video: https://t1p.de/ewqdm

Der staatliche PressTV-Nachrichtensender des Rundfunks der Islamischen Republik Iran (IRIB) wurde am 15. September 2023 vom US-Finanzministerium in die „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List“ des Office of Foreign Assets Control (OFAC) aufgenommen. Auch die Frankfurter Rundschau berichtete am 30.07.2024: Karimian sei „Versammlungsleiter der Imam-Ali-Moschee bei der Demonstration gegen deren Schließung am Freitag in Rödelheim“ gewesen.

Bedrohung meiner Sicherheit 

Besonders brisant ist, dass Karimian über seine Anwaltskanzlei in Frankfurt die Unterlassungserklärung direkt an meine Privatadresse senden ließ. Diese Adresse ist polizeilich geschützt und beim Einwohnermeldeamt aufgrund einer Anordnung des Berliner Staatsschutzes geschwärzt. Für die Herausgabe meiner Adresse wäre ein Eilantrag bei Gericht und die Zustimmung der Berliner Behörden erforderlich gewesen. Dies ist jedoch nicht geschehen, was die Frage aufwirft, wie Karimian bzw. die Kanzlei an meine geschützte Adresse gelangte.

Ein politischer Bekannter vermutet eine mögliche Verbindung zu Davood Nazirizadeh, einem Iranwirtschaftslobbyisten und ehemaligen Vorstandsmitglied der ‚Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS)‘, die unter der Leitung von Mahmoud Khalilzadeh stand. Im Jahr 2018 ließ Herr Nazirizadeh mich durch seinen Münchener Rechtsanwalt, Herrn Michael Hubertus von Sprenger, vor dem Landgericht München verklagen, wodurch er im Rahmen dieses Verfahrens Zugang zu meiner damals geschwärzten Adresse erhielt.

Der heutige Leiter der inzwischen mit dem IZH verbotenen Imam-Ali-Moschee sowie des Vereins „Zentrum der Islamischen Kultur (ZIK)“ in Rödelheim-Frankfurt, Mahmoud Khalilzadeh, wird von der Bundesregierung dem „religiös-politischen Establishment der Islamischen Republik Iran“ zugerechnet.

Die Berliner Polizei und der Staatsschutz sind informiert: Anfang Dezember 2023 wurde versucht, in meine Wohnung einzubrechen. Dieser Vorfall wurde ebenfalls dem Staatsschutz gemeldet. Mir droht die Revolutionsgarde über Geheimdienste mit einer Entführung und Verbringung in das Evin-Gefängnis in Teheran. Dies teilten sie einer Verwandten im Iran mit, die mir mehrfach warnend davon berichtete.

Zulässigkeit bestimmter Äußerungen 

Das Landgericht Frankfurt gestand mir das Recht zu (am 08.10.24, Aktenzeichen 2-03 O 355/24), die folgenden Informationen über Hani Karimian, die ich am 16. August 2024 in Anführungszeichen und mit Quellenangabe der Webseite „rheinmain-rechtsaussen.org“ auf meiner Instagram- und Facebook-Seite zitierte, als zulässig darzustellen:

  • „Der schiitisch-islamistische Influencer Hani Karimian ist in der Jugendorganisation des IZK aktiv. Karimian betreibt Kanäle in sozialen Netzwerken und bespielt diese mit regierungstreuer, antisemitischer Propaganda – etwa für den Divisionskommandeur der Jerusalem-Brigaden Qasem Soleimani und für das Islamische Kulturzentrum in Frankfurt-Rödelheim.“

  •  „Karimian ist auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Organisation *“* Die Jungen Gerechten *“*, die inzwischen die offizielle Jugendorganisation der Kleinstpartei Team Jürgen Todenhöfer ist.“ – Jürgen Todenhöfer gilt als Anhänger des Mullah-Regimes, Putins, Bashar Assads, der Hamas und der Hisbollah.

  •  „Hani Karimian, Versammlungsleiter der Imam-Ali-Moschee bei der Demonstration gegen deren Schließung am Freitag in Rödelheim (29.07.24), organisierte auch eine Gedenkveranstaltung für den verstorbenen iranischen Präsidenten Ibrahim Raisi vor dem Frankfurter Generalkonsulat der Islamischen Republik am 23. Mai 2024. Dort spricht Karimian vom ewigen Leben der Islamischen Republik und bezeichnet oppositionelle Exil-Iraner*innen als ›Abschaum‹.“

  •  Zudem zeigt ein Bericht der Revolutionsgarde Tasnim News Karimian im März 2024 in einer Delegation aus Menden, die im iranischen Qom Ayatollah Alireza Arafi traf. Arafi, ein enger Vertrauter Khomeinis, war bis 2018 Präsident der Al-Mustafa-Universität.

Die Al-Mustafa-Universität ist für die weltweite Verbreitung der Ideologie der Islamischen Republik zuständig.

(Die Informationen über Karimian wurden dem Bericht entnommen: https://rheinmain-rechtsaussen.org/2024/08/13/letztes-gebet-in-roedelheim/ )

Ergebnis des Verfahrens 

Nur in einem Punkt gab das Gericht Karimian Recht: Er beschwerte sich über die Verwendung seines „Privatfotos“ in meinem Beitrag bezüglich der Hinrichtungen im Iran unter dem Bild von Massoud Pezeshkian im Iran. Das Bild Karimians hatte ich aus einem öffentlichen Videobeitrag seines Instagram-Accounts entnommen, auf dem er sich als „Politiker“ (d.h. im öffentlichen Leben stehend) darstellt, ohne anzugeben, dass seine Bilder und Videos privat seien. Ich habe das Foto inzwischen entfernt.

Ein  Viertel der Gerichts- und Anwaltskosten muss ich ausgleichen. Ich hatte bei diesem Prozess keinen Anwalt.

Ich freue mich über den Erfolg in diesem Gerichtsverfahren, den ich auch als Erfolg für die iranische Opposition sowie für deutsche Aktivisten und Organisationen betrachte, die sich gegen Islamismus, Antisemitismus und den Terrorismus des Mullah-Regimes in Deutschland und der Region einsetzen.

Weitere Informationen: 

Hani Karimian hat in seiner Klageschrift nicht erwähnt, dass der Antragsgegner [Kazem Moussavi], Versammlungsleiter und Mitorganisator einer erfolgreichen Kundgebung iranischer Regimegegner und deutscher Menschenrechtsorganisationen gegen die von Hani Karimian organisierte, sich gegen das Verbot des IZH wendende Demonstration am 24.08.2024 vor dem Kanzleramt in Berlin war.

Das Mobilisierung-Video der IZH-Unterstütuer siehe in: https://t1p.de/z7eq8

Frankfurter Rundschau, 30.07.24: „Als Folge des Verbots des ›Islamischen Zentrums Hamburg‹ (IZH) durch das Bundesministerium war am Mittwoch (24. Juli) auch der Verein ›Zentrum der Islamischen Kultur‹ (ZIK) in Rödelheim verboten worden. Zur Begründung hieß es, das bundesweit tätige IZH propagiere als direkte Vertretung des Mullah-Regimes im Iran eine islamistische, totalitäre Ideologie, vertrete ein autoritär-theokratisches Herrschaftsmodell und einen aggressiven Antisemitismus. Wie das hessische Innenministerium mitteilte, sei das ZIK eine hessische Teilorganisation des IZH und von diesem personell und finanziell abhängig.“  (https://t1p.de/nyqsi)

tagesschau.de, 24.07.2024: „Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat den Verein, der die „Blaue Moschee“ betreibt, das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), verboten. Das IZH verstoße gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik und verbreite antisemitische und antiisraelische Hetze, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Zudem hätten Vertreter der Moschee in der Vergangenheit die Gewalttaten von Terrororganisationen wie etwa der Hamas verherrlicht und verbotene terroristische Organisationen wie die Hisbollah unterstützt.“ https://t1p.de/46noa

Berliner Morgenpost, 4.11.24: Nach Hinrichtung in Iran; „Erwarte jeden Moment, dass es Anschlag auf mich geben könnte“

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